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EU Kommission legt Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor
"EU-Kommission mit weiteren Schritten zum nachhaltigen Finanzsystem", 21. April 2021
Das Ziel der EU-Kommission ist bekannt: Mehr Gelder sollen in nachhaltiges Wirtschaften gelenkt werden und damit dazu beitragen, die im Green Deal avisierte europaweite Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Hierzu hat Brüssel nun Details zum weiteren Maßnahmenpaket vorgelegt:
- Zur Verordnung zur Taxonomie hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder eine Einigung über den Text erzielt. Der delegierte Rechtsakt solle Ende Mai angenommen werden.
- Außerdem gibt es nun einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen. Hiermit soll der Informationsfluss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verbessert werden. Die Kohärenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erhöht werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Finanzunternehmen sowie allen privaten und institutionellen Anlegern verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden.
- Zudem sollen sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatungen sicherstellen, dass Finanzunternehmen Thema Nachhaltigkeit ihren Kunden besser vermitteln.
Ausgeklammert wurde eine der zentralen Fragen: Sind Gas- und Atomenergie als nachhaltig zu klassifizieren oder nicht? Diese Kontroverse vertrage die Kommission auf einen späteren Zeitpunkt...