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Artikel

16 Dez 2022

Autor:
Fairtrade International

EU-Lieferkettengesetz: Freiwillige Nachhaltigkeitsprogramme laut Fairtrade International kein Ersatz für Haftung der Unternehmen

"EU-Lieferkettengesetz: Rat schwächt die Rechte kleinbäuerlicher Produzent*innen", 5. Dezember 2022

Am 1. Dezember hat sich der EU-Rat zum geplanten EU-Lieferkettengesetz positioniert. Die Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten zeigt, dass Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt verantwortlich sind. Enttäuschend ist jedoch, dass der Rat keine stärkere Position zum Schutz von Kleinbauern und -bäuerinnen sowie Arbeitnehmer*innen einnimmt.

Unfaire Geschäftspraktiken häufig Grund für Menschenrechtsverletzungen

Aus Sicht von Produzent*innen ist es besorgniserregend, dass der Standpunkt des Rates ein existenzsicherndes Einkommen nicht ausdrücklich als Menschenrecht erwähnt. Auch Einkaufspraktiken werden nicht als Teil der Sorgfaltspflicht benannt. Dabei sind Handelspraktiken und Preisgestaltung von Unternehmen ausschlaggebend dafür, dass Erzeuger*innen nachhaltig produzieren können. Eine große Gruppe von Menschen in globalen Lieferketten wird damit von der Position des Rates nicht erfasst.

"DerEuropäische Rat bezieht existenzsichernde Einkommen und Einkaufspraktiken nicht in seine Position zum EU-Lieferkettengesetz ein. Dadurch bleiben Kleinbauern und -bäuerinnen anfällig für Menschenrechtsverletzungen. Denn unfaire Geschäftspraktiken und niedrige Preise sind häufig Grund dafür, dass Menschenrechte verletzt werden," so Claudia Brück, Vorständin Kommunikation & Politik bei Fairtrade Deutschland. [...]

Rolle von Audits und Zertifizierungen weiterhin unklar

Die Rolle von Audits und Zertifizierungen durch Dritte wurde nicht weiter geklärt. Fairtrade verweist auf seinen früheren Standpunkt zu diesem Thema: Freiwillige Nachhaltigkeitsprogramme wie Fairtrade können eine wichtige Rolle bei der Ursachenbekämpfung und der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht spielen. Die Verantwortung und Haftung der Unternehmen können sie jedoch nicht ersetzen. Fairtrade bedauert die Einschränkung des Geltungsbereichs der Sorgfaltspflichten. Die zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen wurden erheblich verwässert. Auch eine besondere Berücksichtigung von Frauenrechten wäre wünschenswert gewesen. [...]

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