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Artikel

4 Okt 2021

Autor:
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)

EuGH-Urteil: Marokko hatte kein Recht, EU-Fischereiflotten Konzessionen für Gewässer der Westsahara zu erteilen

"EuGH-Urteil zur Westsahara", 29. September 2021

Der marokkanische Staat hatte kein Recht, der Europäischen Union und ihren Fischereiflotten Konzessionen für die Gewässer der Westsahara zu erteilen – das entsprechende Abkommen ist nichtig. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt dieses Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündet hat. „Die Westsahara ist nicht einfach ein Teil Marokkos, über den die Regierung in Rabat frei verfügen kann“, bekräftigt Nadja Grossenbacher, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Die Sahraouis, die die Region seit jeher bewohnen, müssen Entscheidungen über ihr Territorium und die dazugehörigen Fischgründe selbst treffen – und mit niemand anderem darf die EU darüber verhandeln.“ Die Sahraoui-Vertretung Front Polisario hatte deswegen Klage eingereicht. Die zwischen der EU und Marokko verhandelten Handels- und Fischereiabkommen wurden auch auf völkerrechtswidrig besetzte Westsahara ausgeweitet. 

Die Westsahara befindet sich auf der Liste der „non-self governing territories“ und wird seit 1975 von Marokko besetzt gehalten. Laut einem Report der „Western Sahara Resource Watch“ entstammten 2019 die Hälfte der marokkanischen Fischexporte nach Deutschland tatsächlich der Westsahara. „Durch die Importe von Produkten aus der Westsahara unter marokkanischer Flagge macht sich die EU mitschuldig an der fortdauernden Verletzung des Völkerrechts“, sagt Grossenbacher. „Dass Marokko aus seiner jahrzehntelangen völkerrechtswidrigen Besatzung über Deals mit der EU auch noch einen finanziellen Profit schlägt, ist schlicht inakzeptabel.“ Der einzig gangbare Weg sei es, endlich das seit Jahrzehnten angestrebte Referendum durchzuführen. Dadurch könnten die Sahraouis, und nur sie, über ihr Schicksal und das ihres Territoriums bestimmen...