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Artikel

3 Jul 2017

Autor:
Amnesty International, Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst, Germanwatch, Oxfam

Fragen und Antworten zum Gesetzesvorschlag für ein menschenrechtsbezogenes Sorgfaltspflichtengesetz

Der UN-Menschenrechtsrat hat 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Zentraler Bestandteil ist die staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte, nach der Staaten Menschen durch geeignete Maßnahmen vor Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen schützen müssen. Ebenso stehen Unternehmen in der Verantwortung, sowohl bei sich als auch bei ihren Lieferanten Menschenrechtsverstöße durch geeignete Verfahren zu verhindern, abzumildern und gegebenenfalls wiedergutzumachen. In einigen Ländern wurde diese menschenrechtliche Sorgfaltspflicht bereits in nationales Recht umgesetzt... Vor diesem Hintergrund haben die Nichtregierungsorganisationen (NRO) Amnesty International, Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst, Germanwatch und Oxfam Deutschland Prof. Dr. Remo Klinger, Prof. Dr. Markus Krajewski, David Krebs und Constantin Hartmann 2016 beauftragt, einen deutschen Gesetzesvorschlag für eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu entwickeln, das "Menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten-Gesetz – MSorgfaltsG"... Der Vorschlag findet sich am Ende des FAQs.

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