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Artikel

7 Mai 2017

Autor:
CIDSE

Gastkommentar: Handel und Investitionen müssen einen Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechte leisten

"Menschenrechte in der Handel- und Investitionspolitik: Potentiale eines UN-Menschenrechtsabkomments zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen", 20 Apr 2017

Die steigende Zahl bilateraler Investitions-und Freihandelsabkommen ist leider nicht durch eine entsprechende Berücksichtigung der menschenrechtlichen Konsequenzen begleitet worden...

Die Sicherstellung eines umfassenden Menschenrechtsschutzes auch bei unternehmerischen Aktivitäten ist nur mit einer grundlegenden Reform der Handels- und Investitionspolitik zu bewirken...

Der [zu verhandelnde] UN-Vertrag [über Wirtschaft und Menschenrechte] sollte

[1] das Verhältnis von Handels- und Investmentabkommen und Menschenrechten durch eine spezielle Vorrangklausel regulieren. Zusätzliche Bestimmungen könnten die Staaten verpflichten, Menschenrechte in Allgemeine Ausnahmeklauseln in künftigen Handels- und Investmentabkommen aufzunehmen...

[2] Staaten dazu verpflichten, menschenrechtliche Folgenabschätzungen durchzuführen und zwar vor, während und am Ende der Verhandlung [sowie der Umsetzung] von neuen Handels- und Investitionsschutzabkommen...

[3] Verpflichtungen im Rahmen von Exportkredit- und Investitionskreditgarantien festschreiben...