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12 Jul 2019

Autor:
Hannes Koch, TAZ

Gute Firmen, schlechte Firmen

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12. Juli 2019

Ob sie die Menschenrechte in ihren Zulieferfabriken einhalten, sollen bundesdeutsche Unternehmen bis zum Sommer 2020 nachweisen... Wie die Überprüfung genau abläuft, ist teilweise aber noch unklar. Deswegen fürchtet der grüne Entwicklungspolitiker Uwe Kekeritz: "Die Bundesregierung hat offenbar die Absicht, die Überprüfung von 2020 auf 2021 zu verschieben."

...Für den Fall, dass das Ergebnis [der Überprüfung] schlechter als 50 Prozent ausfällt, drohen Union und SPD laut Koalitionsvertrag mit einem Gesetz... Weil sie das Gesetz möglichst verhindern wollen, haben Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium (beide CDU) versucht, die Kontrolle aufzuweichen. Im Abschlussbericht in einem Jahr sollen neben den eindeutigen Firmen-Gruppen „Erfüller“ und „Nicht-Erfüller“ auch die Kategorien „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ und „Unternehmen auf gutem Wege“ aufgeführt werden... Sollte es... zu wenige Erfüller geben, könnte man einige aus den beiden zusätzlichen Gruppen noch hinzunehmen, um die 50-Prozent-Quote zu erreichen.

Dem widersprechen Außen- (SPD) und Entwicklungsministerium (CSU). Aus letzterem ist zu hören, dass im Sommer 2020 klipp und klar in Erfüller und Nicht-Erfüller unterschieden werde. Dieses Ergebnis bilde dann die Basis für die Entscheidung, ob das Gesetz nötig sei. Freilich, so wird eingeschränkt, gebe es eine „Nachmeldefrist“ bis Jahresende 2020 für Firmen aus den anderen beiden Gruppen, die die Kriterien verspätet doch noch einhielten. Das spiele für das Ergebnis aber keine Rolle.

Diese Unklarheit könnte zu weiteren Debatten führen ...Markus Löning (FDP), früher Beauftragter für Menschenrechte im Auswärtigen Amt, sagt: "Die Regierung sollte jetzt ein Gesetz machen. Sonst gehen wieder Jahre ins Land, in denen nichts passiert."

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