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Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English

Artikel

17 Aug 2022

Autor:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
Autor:
Federal Office for Economic Affairs and Export Control (BAFA)

Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettengesetzes

"Lieferkettengesetz: Handreichung zur Risikoanalyse liegt vor", 17. August 2022

Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzungen von Pflichten in diesen Bereichen zu beenden. Dazu muss das betreffende Unternehmen die entsprechenden Risiken ermitteln, gewichten und gegebenenfalls priorisieren. Hierzu hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung vorgelegt, um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Die Handreichung zur Risikoanalyse fasst die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf. Dies sind beispielsweise Hinweise zu:

  • dem Unterschied zwischen regelmäßigen Risikoanalysen, die einmal pro Jahr, und anlassbezogenen Risikoanalysen, die nach substantiierter Kenntnis oder Veränderung der Geschäftstätigkeit anfallen.
  • dem Perspektivwechsel bei der Risikoanalyse: Das LkSG betrachtet menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang von Lieferketten. Dies unterscheidet sich von betriebswirtschaftlichen Risikoanalysen, die typischerweise den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens betrachten.
  • der Umsetzung der Risikoanalyse: Zentrales Element für die Umsetzung ist die Transparenz entlang der Lieferketten. Dafür müssen Unternehmen nach dem LkSG grundlegende Informationen zur Struktur des eigenen Unternehmens, der Beschaffungsstruktur und den eigenen Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zusammenzustellen. Hierzu müssen nachvollziehbare Prozesse definiert und deren Ergebnisse dokumentiert werden.

Weitere Handreichungen, u. a. zu den Themen Angemessenheit zu Maßnahmen der Unternehmen im Sinne des LkSG und Beschwerdeverfahren, sind bereits in Vorbereitung.

Diese Handreichungen ergänzen den Fragenkatalog (FAQ) zu zentralen Umsetzungsfragen des LkSG. Dieser ist beim BAFA (www.bafa.de/lieferketten) und auf der CSR-in-Deutschland Webseite der Bundesregierung zu finden.

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