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Artikel

4 Jun 2020

Autor:
Miriam Saage-Maaß (ECCHR), Maren Leifker (Brot für die Welt), Armin Paasch (MISEREOR)

Kommentar: Ein Lieferkettengesetz – wichtiger denn je

Rechtsdogmatisch stellt sich das Problem, dass Unternehmen als Private nicht primäre Adressaten der Verfassungs- und Menschenrechte sind. Und so spielt in der Rechtspraxis neben dem Strafrecht insbesondere das Zivilrecht eine wesentliche Rolle, wenn die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen rechtlich gegen die beteiligten Unternehmen vorgehen wollen. Die Kläger*innen fassen in der Regel in diesen Verfahren die erlittenen Menschenrechtsverletzungen als deliktische Rechtsgutverletzungen...

Solange menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht gesetzlich geregelt sind, ist die Versuchung für viele Unternehmen groß, Gewinne auf Kosten der Arbeits- und Menschenrechte in den Lieferketten, besonders im globalen Süden, zu steigern oder – gerade in Krisenzeiten – die Verluste auf sie abzuwälzen...

Ziel dieses Symposiums ist es, die verschiedenen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Einführung eines Lieferkettengesetzes zur Regulierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ergeben, von verschiedenen Wissenschaftler*innen aus ihrer jeweiligen Perspektive beleuchten zu lassen. Aufbauend auf der Darstellung der völkerrechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik zum Erlass eines Lieferkettengesetzes behandeln die Beiträge die Anforderungen, die ein Lieferkettengesetz erfüllen muss, um wirksam zu sein und Menschenrechtsverstöße durch Unternehmen möglichst zu vermeiden. Dabei geht es auch um die Fragen, wie sich umweltbezogene Sorgfaltspflichten rechtssicher regeln lassen und welche besonderen Sorgfaltsanforderungen in Konflikt- oder Krisengebieten zu beachten sind. Fragen der zivilrechtlichen Haftung für Menschenrechtsverletzungen werden ebenso behandelt wie die Haftbarkeit von Auditierungs- und Prüfunternehmen. Ein Beitrag beschäftigt sich mit der Genderdimension eines Lieferkettengesetzes. Durch rechtsvergleichende Beiträge (Frankreich, Schweiz) wird schließlich gezeigt, wie sich ein deutsches Lieferkettengesetz zu bestehenden Vorbildern verhält.

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