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Artikel

11 Feb 2022

Autor:
Miriam Saage-Maß, Politik & Ökonomie

Kommentar: Klimaklagen – Auch hier ist ein neues Denken nötig

Das kommende Jahrzehnt wird entscheidend dafür sein, ob es uns gelingt, den von Wissenschaftler*innen prognostizierten Klimakollaps noch abzuwenden, zumindest aber zu mindern. Dabei wird allerdings ein wissenschaftsbasierter Ansatz allein keineswegs ausreichen, um eine wirklich gerechte Transition unserer Gesellschaften und Wirtschaftssysteme in ein klimaneutrales Zeitalter zu erreichen. Nötig dafür sind vielmehr ein menschenrechtsbasierter Ansatz sowie ein klares Verständnis für die historische Verantwortung für die Klimakrise und die überaus ungleiche Verteilung der durch den Klimawandel verursachten Schäden. 

Im Frühjahr 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht – wie bereits pakistanische und kolumbianische Oberste Gerichtshöfe vor ihm – fest, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Pflicht des Staates ist. Insbesondere die Rechte zukünftiger Generationen spielen nach Auffassung des Gerichts bei der Umsetzung von Klimapolitik in der Gegenwart eine Rolle. Allerdings ist dieses Urteil nur ein erster Schritt. Eine Reihe wichtiger Fragen bleibt unbeantwortet: Wie soll mit der weltweit ungleichen Verteilung der Klimaschäden und ihrer Folgen umgegangen werden? Wie kann die historische Verantwortung westlicher Industrieländer und transnationaler Konzerne bei der Entschädigung von Klimaschäden in Ländern berücksichtigt werden, die wenig bis nichts zum Klimawandel beigetragen haben? Wie kann national und global sichergestellt werden, dass der notwendige wirtschaftliche und soziale Wandel gerecht und nicht auf Kosten marginalisierter Gruppen gelingt? ...

Obwohl sie am wenigsten zum Klimawandel beitragen, sind es die Ausgegrenzten und Armen, die sich am wenigsten vor den negativen Folgen der Klimakatastrophe schützen können. Klimaschutzmaßnahmen müssen daher unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards geplant und umgesetzt werden. Andernfalls droht die Einrichtung von Naturschutzgebieten oder CO2-Ausgleichsflächen auf Kosten der indigenen und armen Landbevölkerung zu gehen. Wenn etwa Aufforstungsprojekte oder Windparks nicht auf Golfplätzen oder Luxuswohngebieten durchgeführt, sondern auf dem Land ländlicher Gemeinschaften. Die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte bieten klare Maßstäbe für die Verteilung der Lasten des Klimawandels: Ein menschenrechtsbasierter Ansatz wird immer fragen, wer wie von bestimmten Klimaschutzmaßnahmen betroffen ist. Soziale und wirtschaftliche Rechte, wie das Recht auf Wasser, Land und angemessenen Wohnraum oder die Rechte indigener Gruppen, bieten klare Anhaltspunkte für staatliches Handeln und verpflichten Staaten, gefährdete Gruppen besser zu schützen, indem sie die Lasten gerecht verteilen.

Die Frage, wie mit der historischen und extraterritorialen Verantwortung westlicher Staaten und Unternehmen umzugehen ist, ist noch ungelöst. Die rechtliche und politische Debatte über die Verantwortung von Staaten und transnationalen Unternehmen für Schäden außerhalb ihres Hoheitsgebiets wird also in Zukunft noch stärker diskutiert werden müssen. Dabei werden sicherlich auch die nationalen Gerichte eine Rolle spielen. Die Klage eines peruanischen Landwirts gegen RWE ist vermutlich erst der Anfang.

Es reicht aber auch nicht aus, sich auf die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte zu konzentrieren. Auch die Rechte der Natur müssen berücksichtigt werden...