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Artikel

10 Mai 2021

Autor:
Hansueli Schöchli, Neue Zürcher Zeitung

Kommentar: Konzernverantwortung - Die Schweiz kann bald in Zugzwang kommen

6. Mai 2021

Die Volksinitiative zur Firmenverantwortung (verkürzt: Konzerninitiative) ist im November 2020 an der Urne knapp gescheitert. Deshalb tritt der vom Parlament beschlossene Gegenvorschlag dieses Jahr in Kraft – sofern es kein Referendum gibt. Die Referendumsfrist läuft im Juli ab. Der Gegenvorschlag verlangt von grösseren Firmen nach EU-Muster Berichterstattungspflichten zu Themen wie Umwelt, Menschenrechte und Korruption; betroffen sind börsenkotierte Firmen und nichtkotierte Finanzdienstleister ab 500 Mitarbeitern. Hinzu kommen spezifische Sorgfaltspflichten in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmaterialien. Diese Pflichten umfassen jeweils die ganze Lieferkette.

Der Bundesrat hat im April seinen Entwurf zur Umsetzungsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung muss unter anderem regeln, welche Firmen von den neuen Pflichten in Sachen Kinderarbeit ausgenommen sind. Der Bundesrat will eine generelle Ausnahme für Unternehmen, welche die Schwellenwerte für die Pflicht zu einer ordentlichen Revision (z. B. 250 Mitarbeiter) nicht erreichen. Zudem sind Ausnahmen für grössere Firmen mit geringen Risiken vorgesehen...

Die jüngste Entwicklung lässt allerdings mutmassen, dass der europäische Trend in Richtung deutlich verschärfter Regeln geht. Auf EU-Ebene und in diversen Mitgliedstaaten sind dazu schon seit längerem Diskussionen in Gang. Mittlerweile liegen konkrete Gesetzesvorschläge vor.

So hat die deutsche Regierung im März den Entwurf eines «Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten» verabschiedet. Das Gesetz steckt derzeit im Parlament; gemäss Plan der Regierung soll es vor der Sommerpause und damit auch vor den Bundestagswahlen vom Herbst unter Dach sein...

Für die Schweiz wird vor allem der Inhalt der geplanten EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen politisch bedeutend sein. Ein Vorschlag der EU-Kommission soll bis Mitte Jahr auf dem Tisch liegen. Das EU-Parlament hat im März mit grossem Mehr eine Empfehlung für eine solche Richtlinie beschlossen...

Zurzeit ist aber zu vermuten, dass künftige EU-Bestimmungen einiges weiter gehen werden als die neuen Schweizer Regeln. Bestätigt sich dies, entsteht Anpassungsdruck für die Schweiz. Inländische Anhänger einer schärferen Regulierung werden den Bundesrat rasch daran erinnern, dass er die bald in Kraft tretenden Schweizer Regeln im Abstimmungskampf mit dem Argument der EU-Kompatibilität verkauft hatte. Zudem wird sich die Frage stellen, ob die Schweiz zur Sicherung des EU-Marktzugangs mitziehen muss – auch ohne Rahmenvertrag mit der EU.

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