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Artikel

14 Jun 2020

Autor:
Lena Walker

Kommentar: Lessons Learned – Die EU Holz­handels­verordnung als Beispiel für umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Die von der Initiative Lieferkettengesetz geforderte Regelung soll neben den menschenrechtlichen Verpflichtungen auch sogenannte umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen beinhalten. Auch der dahingehende Entwurf der Bundesbundesregierung, der 2019 bekannt wurde, sieht solche umweltbezogenen Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll erreicht werden, dass deutsche Unternehmen die Einhaltung von Umweltstandards in der Lieferkette, insbesondere im Herkunftsland von importierter Ware, überwachen. Solche gesetzlich geregelten und verpflichtenden, umweltbezogenen Sorgfaltspflichten stellen ein neuartiges umweltrechtliches Instrument, für das es erst wenige Beispiele gibt. Neben der nationalen Regelung in Frankreich stellt die europäische Holzhandelsverordnung – nach ihrer englischen Bezeichnung (European Timber Regulation) im Fachjargon oft als EUTR bezeichnet – ein Beispiel dar. Die nun mehrjährige Erfahrung mit der 2013 in Kraft getretenen Holzhandelsverordnung und ihrer Um- und Durchsetzung durch die europäischen Mitgliedsstaaten lohnt deswegen einen besonderen Blick.

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