abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb
Artikel

9 Apr 2019

Autor:
Hansueli Schöchli, Neue Züricher Zeitung

Konzernverantwortungsinitiative: Riskiert die Schweiz eine Klagewelle gegen Konzerne?

[...] Sympathisches Ziel, fragwürdige Mittel. So beurteilen viele Parlamentarier die Volksinitiative zur Konzernverantwortung (Konzerninitiative). [...] Der im Nationalrat entstandene Gegenvorschlag zur Volksinitiative in Form einer Gesetzesrevision übernimmt inhaltlich vielleicht 70% bis 80% der Initiative. Die Kernpunkte des Volksvorstosses sind auch im Gegenvorschlag enthalten: ausdrückliche Sorgfaltspflichten für hiesige Konzerne zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt auch in Bezug auf ausländische Tochterfirmen sowie die ausdrückliche weltweite Haftung von Schweizer Konzernen für Schäden aus Verfehlungen in Sachen Menschenrechten und Umwelt gemäss Schweizer Recht.

Der Nationalrat sprach sich in der ersten Lesung für den Gegenvorschlag aus, doch im Ständerat fiel die Idee eines Gegenvorschlags vor Monatsfrist knapp durch. Das Geschäft ging zurück an die Rechtskommission des Nationalrats, die vergangene Woche mit einer Überraschung aufwartete. Formal konnte sie zwar nur entscheiden, ob sie am Grundsatz eines Gegenvorschlags festhalten will (Antwort: Ja), doch sie lieferte auch eine Absichtserklärung mit Eckwerten über eine künftige «Weiterentwicklung» des Gegenvorschlags. Der wichtigste Punkt: Die Haftungsregelung gemäss den bisherigen Entwürfen sei zu streichen, stattdessen sei auf die allgemeinen, ohnehin geltenden, Haftungsbestimmungen des Zivilrechts zu verweisen. [...]

Der Nationalrat dürfte im Juni befinden. Hält er am Eintreten auf den Gegenvorschlag fest, entscheidet in der Folge der Ständerat über das Schicksal der Vorlage. Sagt dieser ein zweites Mal Nein, ist der Gegenvorschlag beerdigt, und es kommt zum Urnengang über die Volksinitiative. Das Parlament hat bisher in dieser Sache seine eigenen Sorgfaltspflichten nicht wirklich erfüllt, denn für die Beurteilung des Gegenvorschlags fehlt eine zentrale Grundlage – ein unabhängiger und umfassender internationaler Rechtsvergleich. [...]

Gemessen an den spezifischen Konzernregeln in Sachen Umwelt und Menschenrechte dürfte der im Parlament diskutierte Gegenvorschlag per saldo weiter gehen als spezifische ausländische Gesetze – zum Teil deutlich weiter. Doch für den Gesamtkontext ist auch der internationale Vergleich der generellen Rechtsgrundlagen zu Sorgfaltspflichten und Konzernhaftung zu berücksichtigen; ein Urteil aufgrund der vorliegenden Analysen erschiene hier gewagt. Für das Gesamtbild spielt zudem das generelle Prozessrecht ebenfalls eine wichtige Rolle. Laut vielen Juristen sind die Klagehürden in der Schweiz für Geschädigte relativ hoch – unter anderem, weil die Möglichkeiten für Kollektivklagen stark beschränkt sind. Ein Ausbau solcher Möglichkeiten nach niederländischem Muster ist in der Schweiz seit einiger Zeit in Diskussion.

Zeitleiste