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Artikel

10 Mär 2020

Autor:
adelphi, systain, focusright, EY

NAP-Monitoring in Deutschland: Zwischenbericht - Erhebungsphase 2019

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Februar 2020

Die Leistungsbeschreibung zum Monitoring sieht drei Erhebungsphasen vor, je eine in den Jahren 2018 (explorative Erhebungsphase), 2019 (erste repräsentative Erhebung) und 2020 (zweite repräsentative Erhebung). Der vorliegende Zwischenbericht 2019 beschreibt das Vorgehen und die Ergebnisse der repräsentativen Erhebungsphase 2019 und informiert zudem über die Planung des weiteren Vorgehens für die repräsentative Erhebungsphase 2020...

Auf der Basis der Ergebnisse der Auswertungen und der Anwendung der oben beschriebenen statistischen Gewichtungsverfahren gelten 17 bis 19 Prozent der Unternehmen als „Erfüller“, 78 bis 81 Prozent der Unternehmen sind „Nicht-Erfüller“. Innerhalb der Gruppe der „Nicht-Erfüller“ befinden sich bezogen auf die Grundgesamtheit 9 bis 12 Prozent „Unternehmen auf einem guten Weg“ zur Erfüllung des NAP. Darüber hinaus sind 2 bis 3 Prozent „Unternehmen mit Umsetzungsplan“.

Somit hat sich in Bezug auf die Zielsetzung des Monitorings gezeigt, dass 2019 nicht mindestens 50 Prozent der Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Eine Aussage über den Umsetzungsstand im Jahr 2020 lässt sich daraus nicht ableiten.

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