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Artikel

25 Sep 2019

Autor:
Robert Grabosch, Friedrich Ebert Stiftung

Neue Studie: Gesetzliche Verpflichtungen zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen im weltweiten Vergleich

September 2019

Die menschenrechtliche Regulierung der Wirtschaft ist nichts grundsätzlich Neues... Mit der Verabschiedung der UN­ Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 hat der Trend zur Verrechtlichung der Sorgfalt deutlich an Fahrt aufgenommen. Dabei scheuen sich die Gesetzgeber nicht vor extraterritorialen Ansätzen...

In der vorliegenden Studie werden elf weltweite Regulie­ rungsansätze vorgestellt, die alle das Thema der nachhalti­gen Lieferketten in den Blick nehmen. Hier gibt es ganz un­terschiedliche regulative Ansätze: sei es die Frage nach un­terschiedlichen Formen von Menschenrechtsverletzungen [...] oder der Versuch, Regionen auf eine Weise zu adressieren, die bewirkt, dass es zumindest dort zu keinen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen kommt... 

Die Untersuchung zeigt, dass die Staaten bisher im Allein­gang unterschiedliche Regulierungsansätze hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verfolgen... [D]ie Vorgaben der Sorgfalt [...] werden [...] unterschiedlich formuliert und inhaltlich ausgestaltet. Auf dem so gebildeten Flickenteppich stehen die Rechtsan­wender_innen vor der Herausforderung, Anforderungen verschiedener fremder Rechtsordnungen verstehen und er­ füllen zu müssen. Eine transnationale gesetzliche Harmoni­sierung, insbesondere der Kernelemente der Sorgfalt, wäre eine Erleichterung für alle Beteiligten. Dabei sollte auf eine kluge Mischung aus freiwilligen Initiativen und zwingen­ den Vorgaben geachtet werden, auf nationaler und transnationaler Ebene...