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Artikel

15 Aug 2019

Autor:
Hansueli Schöchli, Neue Zürcher Zeitung

Rechtskommission des Ständerats befürwortet Gegenentwurf; Regierung plant eigenen Gegenvorschlag ohne Haftungsbestimmungen

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"Umstrittener Kurswechsel des Bundesrats", 14. August 2019

...Der Nationalrat hatte 2018 einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe angenommen, der die Kernforderungen der Initiative übernimmt, aber den Rahmen etwas einschränkt. Doch der Ständerat beschloss diesen Frühling mit knappem Mehr Nichteintreten. In der zweiten Lesung hielt der Nationalrat an der Idee des Gegenvorschlags fest, und die Rechtskommission des Ständerats hat nun laut Mitteilung vom Mittwoch ebenfalls beschlossen, diesen Weg weiterzuverfolgen. Die Detailberatung soll an der nächsten Sitzung erfolgen, so dass die Vorlage bereit wäre für die September-Session.

...Erhellendes versprach ein von der Rechtskommission des Ständerats bestelltes Gutachten des Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne... Im Zentrum stand die Frage, inwieweit Konzernzentralen für Tochterfirmen haften müssen, wie dies im Schweizer Vorschlag vorgesehen ist... In den meisten betrachteten Ländern wird gemäss dem Gutachten eine Haftung von Konzernzentralen "mindestens unter gewissen Umständen bejaht" – durch Gesetze, Gerichte oder die Lehre...

Mitten in die Diskussionen im Parlament platzt nun der Bundesrat [die Schweizer Regierung] mit seinem Entscheid, doch noch einen eigenen Gegenvorschlag zur Initiative zu bringen... Der Bundesrat ist weiterhin gegen neue Haftungsbestimmungen, will sich nun aber im Parlament nach dem Muster der EU-Regeln für eine Pflicht für Firmen mit über 500 Angestellten zur Berichterstattung in Sachen Menschenrechten und Umwelt einsetzen. Zudem solle das Justizdepartement Sonderregeln zu Sorgfaltsprüfungen in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmaterialien prüfen...

...Mit einem Gegenvorschlag à la Bundesrat würde... die Initiative kaum zurückgezogen...

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