abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb
Artikel

1 Jan 2021

Autor:
Günther Maihold & Viktoria Reisch, Stiftung Wissenschaft und Politik - Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit

Umweltrechte und Rohstoffkonflikte in Lateinamerika: Escazú-Abkommen kann 2021 in Kraft treten

Am 5. November 2020 ratifizierte Mexiko als elfter Staat das sogenannte Escazú-Abkom­men, eine Vereinbarung der Staaten Lateinamerikas und der Karibik zur Etablierung regionaler Transparenz- und Umweltstandards. Da somit die vorgegebene Mindestzahl an Ratifikationen erreicht worden ist, kann das Abkommen im Jahr 2021 in Kraft treten. Dadurch wurde ein innovatives multilaterales Instrument geschaffen, das für mehr Bürgerbeteiligung und eine bessere Durchsetzung von Bürgerrechten in Umwelt­belangen sorgen soll. In Lateinamerika sind wirtschaftliche Interessen an der Aus­beutung von Rohstoffen dominant, außerdem gibt es eine hohe Zahl an Ressourcen­konflikten. Vor diesem Hintergrund eröffnet das Abkommen betroffenen indigenen Völkern und Verteidigern von Menschenrechten in Umweltbelangen neue Möglich­keiten der Information, Partizipation und des Zugangs zum Justizwesen. Trotz dieses ersten verbindlichen Schritts nach vorne fehlen noch die Ratifizierungen maßgeb­licher Staaten der Region. Viele von ihnen wollen dem Abkommen gegenwärtig nicht beitreten, da sie ihre nationale Souveränität und Entscheidungsfreiheit durch Ver­tragsbestimmungen verletzt sehen. Deutschland und Europa bietet das Abkommen neue Ansatzpunkte bei der Formulierung von Lieferkettengesetzen...

Als Konkretisierung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men­schenrechte aus dem Jahr 2011 könnte das Escazú-Abkommen zu­sammen mit den Umweltstandards der Amerikanischen Men­schenrechtskonven­tion (1969) Synergien schaffen, um einen regional einheitlichen und verbindlichen Rahmen zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte durch Unternehmen und Staaten zu bilden. Ent­scheidend für die Wirksamkeit des Abkom­mens wird sein, wie robust die rechtlichen Bestimmungen und finanziellen Voraussetzungen (etwa für Umweltverträglichkeits­prüfungen) angelegt werden und wie kon­sequent die Gerichtsbarkeit dabei agiert, die Bestimmungen durchzusetzen.

Auch wenn Lateinamerikas verarbeitende Industrie nicht in großem Umfang Teil von Lieferketten ist, so beziehen sich Regelwerke wie das Escazú-Abkommen in zentraler Weise auf die umfassende Unternehmensverantwortung bei der Ausbeutung und Ver­arbeitung von Rohstoffen. Die aktuellen Diskussionen, die in Deutschland und Eu­ropa über Lieferkettengesetze stattfinden, werden in der Region sehr genau wahr­genommen, die Herausforderungen kritisch diskutiert, die sich für die daraus abzuleitenden Unternehmens- und Staatenpflichten ergeben. Das Escazú-Abkommen greift Regelungstatbestände auf, die auch in den gegenwärtigen Debatten über die Ausgestaltung der Unternehmensverantwortung rele­vant sind. Die Gesetzgeber sollten daher die in der Region formulierten Standards (etwa des Escazú-Abkommens) aufgreifen und in ihre Überlegungen einbeziehen. Gerade aus der Komplementarität internationaler, regio­naler und lokaler Standardsetzung könnte sich eine Steuerungswirkung für das Verhalten von Unternehmen ergeben, die über freiwillige Selbstverpflichtungen hinausgeht.