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2 Mär 2020

Autor:
Germanwatch

NGOs fordern Transparenz in der Frage, welche Unternehmen unter die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien fallen

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Am Donnerstag will der Bundestag das Durchführungsgesetz zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung verabschieden. Die 2017 von der EU beschlossene Verordnung ist ein erster entscheidender Schritt zur Förderung von gerechten und konfliktfreien Lieferketten. Ab nächstem Jahr soll die Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konfliktregionen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, auch in Deutschland in Kraft treten. Nun sorgt jedoch der Gesetzentwurf zur Umsetzung für massive Kritik aus Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen: Klar ist, dass nur Unternehmen ab einer bestimmten Menge importierter Konfliktmineralien unter die Verordnung fallen. Die Unternehmen, die sich künftig an das Gesetz in Deutschland halten müssen, sollen laut dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch nicht von staatlichen Stellen öffentlich genannt werden dürfen.

Diese Intransparenz gegenüber Öffentlichkeit, Finanzmarkt und verarbeitender Industrie würde die Wirksamkeit der Verordnung nach Ansicht der fast 30 Organisationen [...] entscheidend schwächen...

In einem heute veröffentlichten Brief fordern zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa eine jährliche Offenlegung der Listen mit den Namen der unter die Verordnung fallenden Importeure in der EU, um die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten...

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