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Artikel

9 Okt 2017

Autor:
Robert Grabosch, GTP Legal

Niederländischer Gesetzgeber will Unternehmen zur Sorgfalt gegen Kinderarbeit weltweit verpflichten

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Das niederländische Parlament hat im Februar 2017 ein Gesetz über eine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Kinderarbeit beschlossen. Der niederländische Senat entscheidet zur Zeit darüber, ob das Gesetz unverändert zum 01.01.2020 in Kraft treten soll. Der Gesetzgeber will mit diesem Gesetz dem Einsatz von Kinderarbeit bei der Herstellung von Produk­ten und bei der Erbringung von Dienstleistungen entgegen wirken. Betroffen sind alle (auch ausländische) Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an niederländische Endverbraucher liefern bzw. erbringen. Dabei spielt keine Rolle, ob Unternehmen oder Menschen die Endverbraucher der Produkte bzw. Dienstleistungen sind. Dem Entwurf zufolge haben grundsätzlich alle Unternehmen bei einer Aufsichtsbehörde, voraussichtlich der Verbraucherschutzzentrale „Autoriteit Consument & Markt“, anzuzeigen, dass sie die angemesse­nen Maßnahmen treffen, um gegen Kinderarbeit vorzubeugen („ Erklärung “). Zu diesem Zweck müssen sie eine Due Diligence-Prüfung durchführen und im Falle des Verdachts auf Kinderarbeit ein Sorgfalts­konzept („ Aktionsplan “) erstellen und umsetzen.