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Bericht

8 Mai 2018

Autor:
Bernhard Pötter, taz

Polen's Gesetz zur Sicherheit um die Klimakonferenz verletzt möglicherweise EU-Recht, laut Gutachten

Polen verstößt durch ein Sondergesetz zur Sicherheit rund um die Klimakonferenz in Kattowitz (COP24) im Dezember möglicherweise gegen europäisches Recht. Die weitreichenden Eingriffe in den Datenschutz der Teilnehmer und ein Verbot von spontanen Demonstrationen könnten Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Datenschutzkonvention des Europarats darstellen. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das der wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Anfrage der Linksfraktion angefertigt hat...

Im Januar hat das polnische Parlament das „COP24-Gesetz“ erlassen. Darin bekommen die Behörden weitreichende Freiheiten, die Daten von Delegierten, Journalisten und Beobachtern zu erheben, zu speichern und mit Behörden anderer Länder abzugleichen – auch ohne Zustimmung und Wissen der Betroffenen. Gleichzeitig sind vom 26. November bis 17. Dezember in ganz Kattowitz spontane Versammlungen verboten.