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Artikel

11 Jan 2018

Autor:
Business & Human Rights Resource Centre

Rechtliche Unternehmensverantwortung – Vierteljährliches Bulletin - Januar 2018

Willkommen zu unserem vierteljährlichen Bulletin “Unternehmen vor Gericht”. In jedem Quartal bespricht dieses Bulletin ein Schwerpunktthema, sowie neue Entwicklungen bei der rechtlichen Durchsetzung der Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen. Auf unserer englischen Webseite informieren wir im Abschnitt “Corporate Legal Accountability” objektiv und prägnant über Fälle, in denen Unternehmen wegen vermeintlicher Verstöße gegen Menschenrechte belangt werden...

Vierteljährliches Schwerpunktthema: Wie Gerichte und Verfechter einer rechtlicher Unternehmensverantwortung Rechtsbestimmungen zur Haftung von Unternehmen und ihren Menschenrechtsverpflichtungen mitgestalten... 

Im Oktober 2017 hörte der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Jesner gegen Arabische Bank mündliche Ausführungen. Aufgrund seiner potenziellen Auswirkungen auf die Fähigkeit von Opfern und Überlebenden von Menschenrechtsverletzungen, unter dem Alien Tort Statute (ATS) Klagen gegen Unternehmen zu erheben, ist der Fall ins Visier von Verfechtern der Menschenrechten und einer Rechenschaftspflicht für Unternehmen geraten. Die entscheidende Frage ist, ob die Haftung von Unternehmen unter dem ATS kategorisch ausgeschlossen ist. Die Frage nach den Pflichten und der Haftbarkeit von Unternehmen wird weiterhin in verschiedenen Rechtsordnungen diskutiert und teils geregelt. Die Kernfrage ist dabei, ob es Opfern von Missbrauch möglich ist, Rechtsbehelfe gegen Unternehmen einzulegen, insbesondere in den Heimatstaaten multinationaler Unternehmen.

In jüngster Zeit gab es in einigen Rechtsordnungen interessante Entwicklungen in Bezug auf die zivil- und strafrechtliche Haftung von Unternehmen für Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen, die im Ausland begangen wurden. 

Im Fall Vedanta Resources, welcher Wasserverschmutzung durch den Kupferabbau der Tochtergesellschaft behandelt, erlaubte im Oktober ein britisches Gericht, dass die Ansprüche der sambischen Opfer weiterhin im Vereinigten Königreich gehört werden können. Das Gericht erklärte, dass die Fürsorgepflicht einer Muttergesellschaft sich auf eine von der Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaft betroffene Person erstrecken könne. Dieses Urteil stellt einen Durchbruch bei der ‚Durchdringung des Unternehmensschleiers’ („piercing the corporate veil“) dar. Dieser gilt weithin als eines der Haupthürden für den Zugang zu rechtlicher Abhilfe...

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Rechtliche Unternehmensverantwortung – Vierteljährliche Bulletin - Januar 2018