Rosa-Luxemburg-Stiftung: Elemente eines wirksamen Lieferkettengesetzes
Aktuell steht die Bundesregierung unter Druck, ein Lieferkettengesetz zu verabschieden. Es könnte Konzerne aus Deutschland rechtlich dazu verpflichten, gegenüber ihren Zulieferern menschenrechtliche Sorgfalt walten zu lassen. So wichtig ein solches Gesetz ist: Wirksam wird es nur werden, wenn die Implementierung nicht nur über externe Audits erfolgt, sondern innerhalb der Lieferkette eine Kontrolle «von unten» ermöglicht.
Ein Lieferkettengesetz zu formulieren ist der Versuch, von staatlicher Seite globale Lieferketten auf menschenrechtlicher Basis zu regulieren. Dies wäre ein Paradigmenwechsel, denn in den letzten 30 Jahren haben sich schrittweise private Formen der Regulierung von Lieferketten durch Verhaltenskodizes für Zulieferer durchgesetzt...
Aus Sicht der Produzenten vor Ort stellten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Vergleich zu den bestehenden Zertifizierungs systemen nichts qualitativ Neues dar, sondern lediglich einige zusätzliche Kontrollpunkte, die durch die Audits ab zufragen sind.
Wenn es um die Sicherstellung von ökologischen und sozialen Mindeststandards geht, haben sich Audits als weitgehend ungeeignet erwiesen...
Ein Lieferkettengesetz kann nur effektiv umgesetzt werden, wenn es neben der Implementierung «von oben» (Analyse menschenrechtlicher Risiken durch transnationale Konzerne gegenüber ihren Zulieferketten) gleichzeitig konkrete Mechanismen der Ermächtigung «von unten» vorsieht. Dazu könnten beispielsweise zählen:
– Partizipative Kontrollen statt intransparenter Audits...
– Wirksame und innovative Beschwerdemechanismen...
– Existenzsichernde Löhne und das Recht auf Organisierung...
– Zugang zu gerichtlichen Klagemöglichkeiten und Entschädigung...
– Auskunftsanspruch...
Zwar ist ein Lieferkettengesetz nicht die Lösung für alle Probleme, die das bestehende Weltwirtschaftssystem aufwirft, doch es könnte einen konkreten Beitrag zur Demokratisierung globaler Lieferketten leisten – entscheidend wird sein, dass die Implementierung die von Rechtsverletzungen betroffenen Akteure stärkt, statt die prozessuale Konzernmacht zu zementieren.