abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb
Artikel

17 Sep 2018

Autor:
Bundesrat, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Schweiz: Vergleichende Studie beleuchtet Zugänglichkeit von gerichtlichen & außer-gerichtlichen Rechtsbehelfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Firmen

Die Studie «Access to remedy» (nachfolgend Studie) fokussiert auf die staatlichen Instrumente, wobei sowohl gerichtliche als auch aussergerichtliche Rechtsbehelfe untersucht werden. Die nichtstaatlichen Mechanismen, wie beispielsweise die betrieblichen Mechanismen in Unternehmen, sind nicht Thema der Studie.

Die Studie beleuchtet zunächst die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der derzeit in der Schweiz bestehenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Rechtsbehelfe für Opfer von Menschenrechts- verletzungen durch Schweizer Unternehmen im Ausland. Darauf folgen vergleichende Analysen zum Zugang zu gerichtlichen (Teil III) und aussergerichtlichen (Teil IV) Beschwerdemechanismen in anderen Ländern. Die Vergleichsstudie umfasst die Länder Dänemark, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, die Niederlande, die USA und Kanada. Anschliessend wird das Zusammenspiel von gerichtlichen und aussergerichtlichen Mechanismen erläutert (Teil V), gefolgt von einem Ausblick auf die Trends, die sich anhand der internationalen politischen Impulse und der einzelstaatlichen Regulierungstätigkeit erkennen lassen. Die Studie schliesst mit Empfehlungen an die Adresse der Schweiz (Teil VI). Die Anhänge enthalten ausführliche Berichte über die Rechtsbehelfe zur Wiedergutmachung sowie über die kollektiven Rechtsschutzinstrumente für Opfer in Deutschland, Frankreich, Dänemark, im Vereinigten Königreich und in den USA.