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Artikel

17 Dez 2018

Autor:
Roger Braun, St. Galler Tagblatt

Schweizer Jurist spricht sich für Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative aus

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[...] Der renommierte Haftpflichtrechtler Franz Werro von der Universität Freiburg hat in der juristischen Zeitschrift «sui generis» einen 15-seitigen Aufsatz veröffentlicht. Der Artikel ist ein einziges Empfehlungsschreiben für den Gegenvorschlag. Der Wirtschaft widerspricht er in aller Deutlichkeit. Während diese vor einer «extremen Regelung» warnt, die kein anderes Land kenne, spricht Werro von einer im «internationalen Vergleich zurückhaltenden Lösung». Ein Problem für die Firmen mag er nicht erkennen. «Die vorgesehene Haftungsregelung erweitert den Haftungsrahmen nicht, sondern präzisiert ihn lediglich.» [...]

Werro stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Haftungsregel bereits in der heutigen Geschäftsherrenhaftung angelegt ist. Im herkömmlichen Verständnis geht es darum, dass eine Firma für die Schäden der ihr unterstellten Angestellten haftet. [...] Genauso wie die Firma für eine Unachtsamkeit eines Mitarbeiters aufkommen muss, soll nun auch der Mutterkonzern für das Verhalten seiner Tochter haften. [...]

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