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Artikel

27 Sep 2019

Autor:
Treaty Alliance Deutschland

Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

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September 2019

...Der Revised Draft präzisiert den im Juli 2018 veröffentlichten Entwurf („Zero Draft“) und hat in vielen Punkten an Stringenz und Klarheit gewonnen. Er orientiert sich explizit und konzeptionell eng an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) und dem Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Er legt einen besonderen Fokus auf einen verbesserten Zugang zu Recht und Abhilfe von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärkt damit die dritte Säule der UNLP. Der Abkommensentwurf kommt den von der Europäischen Union (EU) und der Bundesregierung geäußerten Anliegen weit entgegen. So ist der Geltungsbereich des neuen Vertragsentwurfs nicht mehr auf transnationale Unternehmen oder Geschäfte mit transnationalem Charakter beschränkt. Er enthält auch keine direkten völkerrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Die Haftungsregeln im Fall von Menschenrechtsverstößen sind klar umrissen und mit Augenmaß formuliert.

Vor diesem Hintergrund sollten die EU und die Bundesregierung sich fortan aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen um die Inhalte des Abkommens beteiligen. In einem ersten Schritt sollten sie zur anstehenden Verhandlungsrunde der zuständigen UN-Arbeitsgruppe am 14. bis 18. Oktober 2019 schriftlich Stellung zum vorliegenden Vertragsentwurf nehmen. Die Treaty Alliance Deutschland empfiehlt der Bundesregierung und der EU, dabei folgende Kommentare und Verbesserungsvorschläge aufzugreifen...