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Artikel

12 Okt 2018

Autor:
Deutsches Institut für Menschenrechte

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum ersten Entwurf für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft & Menschenrechte

Insgesamt [ist] der erste Textentwurf ... ein Schritt in die richtige Richtung. Viele Kommentator_innen aus Wissenschaft, internationalen Organisationen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft halten ihn für tragfähig, um diplomatisch breite Unterstützung zu finden und für geeignet, menschenrechtliche Schutzlücken vor allem in transnationalen Lieferketten zu schließen. Dazu trägt die Orientierung des Entwurfes an den UNGP bei. Ebenso hilfreich ist die Schwerpunktsetzung des Entwurfs auf die dringlichsten Probleme, nämlich die Prävention von Menschenrechtsverletzungen und den Zugang zu wirksamer zivil- und strafrechtlicher Abhilfe für Betroffene. Positiv ist auch, dass Unternehmen im Entwurf nicht zu völkerrechtlichen Pflichtenträgern erhoben werden. Vielmehr konkretisiert der Entwurf die staatliche Schutzpflicht im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte... Bei der weiteren Erarbeitung des Abkommens gilt es allerdings auch, bestehende Schwächen des Entwurfs zu bearbeiten und zu überwinden: Zahlreiche Artikel müssen präzisiert werden, und es gibt Inkongruenzen zwischen zentralen Bestimmungen des Entwurfes... Manche Regelungen sind menschenrechtlich problematisch ... und einige Aspekte, die eine signifikante Besserstellung der Rechteinhaber_innen in der globalen Wirtschaft bewirken könnten, fehlen.