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Artikel

19 Jun 2018

Autor:
Global Compact Netzwerk Deutschland, econsense

Studie zur Umsetzung des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

Die gemäß CSR-RUG berichtspflichtigen Unternehmen müssen Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten machen, zumindest zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung...

Arbeitnehmerbelange werden von 97 % der Unternehmen adressiert, gefolgt von Korruptionsbekämpfung und Umweltbelangen. Zu Sozialbelangen und Menschenrechten wird deutlich weniger berichtet... Allerdings zeigte sich hier, dass größere Unternehmen im Vergleich etwas häufiger zu Menschenrechten berichten... Da zum Thema Achtung der Menschenrechte im Verhältnis zu anderen Aspekten am seltensten Managementkonzepte genannt werden, überrascht es nicht, dass hier auch am seltensten Kennzahlen genannt wurden: Nur ein Drittel der Unternehmen nannte hier konkrete Zahlen...

In vielen Unternehmen hat das CSR-RUG dem Thema Nachhaltigkeit eine höhere Aufmerksamkeit beschert und zur besseren Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeits- und Fachabteilungen geführt. Besonders hervorzuheben ist die deutlich gestiegene Relevanz „nichtfinanzieller“ Aspekte für Unternehmensleitung und Aufsichtsrat.