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16 Jan 2020

Autor:
Gesellschaft für bedrohte Völker

Windenergie-Anlage in Norwegen: Beschwerde gegen die BKW

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Die BKW Energie AG (BKW) ist am Bau und Betrieb von Europas grösster Festland-Windenergie-Anlage in Norwegen beteiligt. Aus Sicht der betroffenen Sami-Gemeinschaft und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verletzt das im Bau begriffene Projekt auf der Fosen-Halbinsel Landrechte und kulturelle Rechte der betroffenen Südsami und verstösst gegen völkerrechtliche Abkommen und Menschenrechtskonventionen. Da die BKW bisher keine Verhandlungsbereitschaft zeigte, reicht die GfbV heute eine Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein...

Im Dezember 2018 forderte das Uno-Komitee für die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) den norwegischen Staat auf, das Bauprojekt zu sistieren, bis eine Lösung mit der betroffenen Südsami-Gemeinschaft gefunden wird. Diese Aufforderung wurde sowohl vom norwegischen Staat wie auch von den Investoren ignoriert...

Die GfbV will mit ihrer Beschwerde erreichen:

- dass die BKW ihre internen Richtlinien anpasst und ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbessert. Neben robusten Ausstiegsklauseln soll sich die BKW bei Investitionsprojekten dem Prinzip des «Free, Prior and Informed Consent» der UNO verpflichten und so die Mitsprache der indigenen Gemeinschaften sicherstellen

- dass die BKW einen Beschwerdemechanismus einführt, den lokale und indigene Gemeinschaften nutzen können

- dass die BKW die Landrechte der indigenen Gemeinschaften in künftigen Projekten respektiert