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Artikel

4 Sep 2018

Autor:
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen

Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen empfiehlt der Bundesregierung, Klagen von Individuen gegen Großemittenten zu unterstützen

"Zeit–gerechte Klimapolitik: Vier Initiativen für Fairness", August 2018

Der WBGU empfiehlt der Bundesregierung, Klagen von Individuen gegenüber Großemittenten zu unterstützen... Klagen von Individuen gegen Unternehmen sind bislang kaum zu verzeichnen... Klagen von durch den Klimawandel Geschädigten gegen Unternehmen können aus Sicht des WBGU dazu beitragen, eine zeit–gerechte Transformation zu verwirklichen. Eine Rechtsfortbildung in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Die Klagen können zudem Anstoß und Treiber für die langfristige Etablierung von Mechanismen für einen gerechten Schadens- ausgleich für vom Klimawandel Betroffene sein... Nach Ansicht des WBGU sind Länder mit hohen Emissionen, in denen Großemittenten ihren Sitz haben, besonders in der Pflicht, es durch Klimawandel Geschädigten zu ermöglichen, Ansprüche auf Vorsorge- maßnahmen oder Schadenersatz gerichtlich überprüfen zu lassen. Deutschland sollte hier international und national die Initiative ergreifen... [mit Bezug auf BP, Chevron, Conoco-Phillips, Exxon Mobil, Royal Dutch Shell und RWE]