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Artikel

20 Dez 2018

Autor:
CorA, DGB, Forum Menschenrechte, VENRO

Zwei Jahre Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte – Halbzeitbilanz dt. Gewerkschaften und NGOs

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Am 21.12.2016 hat die Bundesregierung nach einem zweijährigen Prozess den Nationalen Aktionsplan Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Das Forum Menschenrechte, VENRO, der DGB sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung haben sich intensiv in die Entstehung und die Umsetzung des NAP eingebracht. Die Zwischenbilanz dessen, was mit dem NAP bisher an konkreten Verbesserungen erreicht wurde, fällt jedoch ernüchternd aus...

In zentralen Bereichen der staatlichen Schutzpflicht – Außenwirtschaftsförderung, öffentliche Beschaffung, Handelsabkommen – erfolgten bisher nur Trippelschrittchen in Richtung Sichtbarmachung der menschenrechtlichen Verantwortung... Verbesserungen beim Rechtszugang sind auch nach zwei Jahren noch nicht einmal diskutiert worden. Das Monitoring, inwieweit die großen Unternehmen Deutschlands ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen, soll in völliger Anonymität erfolgen, beschränkt sich auf formale Verfahren und klammert die Frage nach deren Wirksamkeit aus. Zu branchenspezifischen Handlungsanleitungen, die den Unternehmen Orientierung geben könnten, gibt es parallele Dialogprozesse von mehreren Ministerien, die augenscheinlich wenig abgestimmt sind und sich teilweise doppeln.

Statt weiterhin auf Dialogforen und die Suche nach Konsens mit der Wirtschaft zu setzen, erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie klare und verbindliche Vorgaben macht, die (abgestuft nach Größe und Sektor) für alle Unternehmen gelten. 

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