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Article

18 Sep 2017

Author:
Human Rights Watch, Juliane Kippenberg

Blog zur dt. Bundestagswahl: Unternehmensverantwortung freiwillig oder bindend?

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Ende 2016 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen, der deutsche Unternehmen zu Maßnahmen „menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht“ entlang ihrer Lieferketten auffordert. Der Aktionsplan setzt die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene um, welche als Standard der Unternehmensverantwortung angesehen werden. Ziel des Aktionsplans ist es, daß bis 2020 fünfzig Prozent aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern menschenrechtliche Sorgfalt umsetzen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, behält sich die Bundesregierung vor, die Einführung gesetzlicher Maßnahmen zu prüfen. Human Rights Watch setzt sich weltweit für die Verabschiedung solcher Aktionspläne ein und fordert verbindliche Regeln zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, unabhängig von deren Größe. Erfahrungen haben gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen alleine schlicht nicht nicht genügen. Es wird an der nächsten Bundesregierung sein, die Umsetzung des Aktionsplans in Deutschland genau zu verfolgen und zu entscheiden, ob es verbindliche Regeln für Unternehmen geben soll. Einige Parteien werden diesem Schritt offener gegenüberstehen als andere...

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