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Story

18 Jan 2019

EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen

Im März 2018 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Der Aktionsplan ist Teil der EU-Bemühungen, durch ein nachhaltiges Finanzwesen den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, sowie ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Im Mai 2018 hat die Kommission die ersten konkreten Legislativvorschläge veröffentlicht: (1) einheitliches EU-Klassifikationssystem („Taxonomie“); (2) Investorenpflichten; (3) Referenzwerte für geringe CO2-Emissionen; und (4) bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit. Daran anknüpfend richtete die Europäische Kommission im Juli 2018 eine technische Expertengruppe (TEG) für nachhaltige Finanzen ein.

In Erwartung der für Ende 2019 vorgesehenen Annahme der Legislativvorschläge hat die Kommission am 4. Januar erste Verordnungsentwürfe für eine nachhaltigkeitsorientiertere Kundenberatung in der Finanz- und Versicherungsbranche vorgelegt. Im Dezember 2019 wurden zwei der Verordnungen angenommen, nämlich zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten für Investoren sowie EU-Referenzwerten für geringe CO2-Emissionen. Weitere Informationen finden Sie hier auf Englisch.

Timeline