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Article

16 Dec 2022

Author:
faz

EU beschließt Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten

Canva

"EU will Rodung von Regenwald für Soja und Kaffee stoppen", 06.12.2022

Ein beachtlicher Teil der Rodung des Regenwalds geht auf das Konto der EU, weil sie Waren einführt, die dort produziert werden. Die Importeure sollen deshalb künftig sicherstellen, dass sie nur noch „rodungsfreie“ Waren einführen.

Zwischen 10 und 16 Prozent der Entwaldung auf der Welt gehen nach Schätzungen auf das Konto der EU. Denn die führt Produkte wie Soja, Rindfleisch oder Palmöl ein, die auf gerodeten Flächen angebaut werden. Europaparlament und Ministerrat wollen dem nun ein Ende bereiten. Unterhändler beider EU-Institutionen haben sich in der Nacht zum Dienstag darauf geeinigt, die Einfuhr einer Reihe von Waren zu unterbinden, für die Regenwald abgeholzt wird. Betroffen sind Rindfleisch, Leder, Kaffee, Kakao, Soja und Kautschuk, Reifen, Holzkohle, Holz und bedrucktes Papier. Auch Palmöl und die meisten Palmölderivate fallen darunter. Eine Aufnahme von Mais soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Regeln geprüft werden.

Gegen die Aufnahme von Mais hatten sich die Mitgliedstaaten gesperrt. Sie fürchten, dass die durch den Ukrainekrieg ohnehin angespannte Lage an den Lebensmittelmärkten der Welt weiter verschärft werden könnte. Das Europäische Parlament konnte aber durchsetzen, dass die Liste der betroffenen Waren aber über den Kommissionsvorschlag von Ende 2021 hinausgeht.

Nicht durchsetzen konnte das Parlament hingegen, dass neben der Rodung von Primärwäldern wie dem Regenwald auch die von anderen bewaldeten Flächen aufgenommen wird. Das hätte etwa die südamerikanische Cerrado-Savanne schützen sollen. „Die Situation im Cerrado könnte sich sogar noch verschlimmern, da Unternehmen jetzt von geschützten Waldgebieten auf diese ungeschützten Gebiete ausweichen“, kritisierte die Deutsche Umwelthilfe. Anders als von der Kommission vorschlagen, fällt indes die Umwandlung von Sekundärwäldern in Plantagen oder Buschland in den Geltungsbereich, womit auch europäische Wälder betroffen sind.

Kein Importverbot im eigentlichen Sinne

Es handelt sich bei den EU-Regeln nicht um ein Importverbot im eigentlichen Sinne. Vielmehr werden wie bei dem sich noch im Gesetzgebungsprozess befindenden Lieferkettengesetz die Importeure in die Pflicht genommen. Sie müssen künftig belegen, dass für die Herstellung der von ihnen eingeführten Waren kein Wald gerodet wurde. Sie sollen dafür die Geodaten des Gewinnungsorts ermitteln. In Kombination mit Satellitenbildern soll sichergestellt werden können, dass die Waren nicht aus Gegenden stammen, die Ende 2020 bewaldet waren.

Die Nachweispflichten hängen dabei davon ab, wie hoch die Gefahr in dem Ursprungsland ist, dass Regenwald gerodet wird. Die EU-Kommission soll dafür eine nach Risiko gestaffelte Länderliste erstellen. An dieser Liste richten sich auch die Kontrollen aus, die die EU-Mitgliedstaaten durchführen müssen. Bei Ländern mit hohem Entwaldungsrisiko sollen sie 9 Prozent der Produkte und Marktteilnehmer überprüfen, bei Ländern mit geringem Risiko ist es nur 1 Prozent. [...]

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