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19 Jun 2020

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Auswärtiges Amt/Rat der Europäischen Union

Trioprogramm des Rates der Europäischen Union (1. Juli 2020 - 31. Dezember 2021)

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Wenn die Bundesrepublik Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember übernimmt, wird sie eng mit den Regierungen von Portugal und Slowenien, die nachfolgend den Vorsitz im Rat der EU übernehmen werden, im Rahmen des „Trioprogramms“ zusammenarbeiten...

Im Folgenden werden einige der wesentlichen Themen aus dem von den künftigen deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitzen aufgestellten Ratsprogramm für die kommenden 18 Monate aufgeführt...

- Förderung der Zusammenarbeit und Einigkeit unter den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Pandemie...

- Der Mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021‑2027 wird ein wesentliches Instrument zur Unterstützung einer nachhaltigen Erholung sein...

- Erhaltung eines gerechten und sozialen Europas bei gleichzeitiger weltweiter Förderung europäischer Interessen und Werte. Förderung des sozialen Zusammenhalts, der Rechtsstaatlichkeit, von Gleichberechtigung, Menschenrechten und gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen unter Einbeziehung der während der Pandemie gemachten Erfahrungen.

- Gewährleistung eines transparenten und europaweiten digitalen Wandels unter Wahrung der Menschenrechte und Schutz der Bürgerinnen und Bürger... Aktive Gestaltung der Zukunft der Arbeit, auch im Hinblick auf die Digitalisierung, und Verstärkung der Bemühungen darum, die Europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen...

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