Deutschland: ECCHR veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des LkSG
"ECCHR Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes", 28. Juli 2025
Die mit dem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgelegten Gesetzesänderungen würden das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und seine Schutzwirkung für Menschenrechte und Umwelt weltweit massiv abschwächen.
Wir wenden uns daher in aller Entschiedenheit gegen die Pläne der Bundesregierung, den vorgelegten Gesetzesentwurf als Maßnahme im Rahmen ihres Sofortprogramms am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschließen zu lassen.
Die Kritikpunkte zu vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen:
1. Die Berichtspflichten nach §§ 10 ff. LkSG dienen u.a. der Transparenz und damit der Überprüfbarkeit und Durchsetzbarkeit gesetzlicher Pflichten – sowohl durch Betroffene von Verletzungen, als auch durch das BAFA als Kontrollbehörde...
2. Besonders besorgniserregend ist der Vorschlag, Verstöße gegen die Pflicht zur Risikoanalyse sowie regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen und entsprechende Anpassungen als Kernbestandteile unternehmerischer Sorgfalt nach den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht mehr als Ordnungswidrigkeitsverstöße nach § 24 LkSG einzustufen, für die in der Folge keine Bußgelder mehr verhängt werden können.
3. Mit der vorgesehene Verengung der Sanktionsmöglichkeiten als letztes Mittel in Situationen, in denen sich Verletzungen oder Risiken bereits verwirklicht haben oder unmittelbar zu verwirklichen drohen, fallen erhebliche Anreize für ein ernsthaftes unternehmerisches Bemühen um frühzeitige Verhütung von Risiken weg. Damit droht das Gesetz seine intendierte präventive Wirkung weitgehend zu verlieren.
4. Schließlich ist der vollständige Ausschluss von Verstößen gegen umweltbezogene Sorgfaltspflichten aus der Liste der Ordnungswidrigkeitstatbestände in § 24 LkSG nicht nachvollziehbar und entschieden abzulehnen.