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Opinión

28 Nov 2016

Autor:
Federico Addiechi, Leiter Nachhaltigkeit & Diversität, FIFA

Wichtige Schritte zur Integration der Menschenrechte

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Wir begrüssen die Veröffentlichung der deutschen Ausgabe des Berichts von Professor John Ruggie zur FIFA und Menschenrechten. Sie hilft uns, das in Artikel 3 unserer Statuten verankerte Bekenntnis nach aussen zu tragen, alle international anerkannten Menschenrechte einzuhalten und uns für deren Schutz einzusetzen.

Die Publikation kommt zudem zu einem passenden Zeitpunkt. Menschenrechte sind ein wichtiges Element der strategischen Neuausrichtung unserer Organisation, wie sie im Oktober 2016 von Präsident Infantino im Strategiepapier „FIFA 2.0: Vision für die Zukunft“ präsentiert wurde und wir haben, im Sinne der von John Ruggie im Bericht aufgeführten Empfehlungen, in den vergangenen Monaten wichtige Schritte zur Erweiterung, Vertiefung und Systematisierung unserer Menschenrechtsarbeit unternommen.

Das Thema Menschenrechte ist also sehr aktuell für die FIFA, gleichzeitig aber auch nicht neu. Im Rahmen des Auf- und Ausbaus unserer Nachhaltigkeitsprogramme in den 1990er und 2000er Jahren verankerten wir verschiedene Menschenrechtsaspekte in unsere Aktivitäten. So etablierte die FIFA beispielsweise 1997 in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation einen Sorgfaltsprüfungsprozess zur Bekämpfung von Kinderarbeit in der Fussballindustrie und integrierte den Verhaltenskodex der World Federation of the Sporting Goods Industry in die Beschaffungsprozesse von FIFA-lizenzierten Produkten.  

Die im Juni 2011 vom UNO-Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedeten UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte stellten auch für die FIFA eine Zeitenwende in ihrer Menschenrechtsarbeit dar. Die in den UNO-Leitprinzipien verfestigten Erwartungen an Unternehmen decken sich in unserer Erfahrung weitgehend mit den Erwartungen an unsere Aktivitäten als internationaler Sportverband. Unser in den FIFA-Statuten verankertes Bekenntnis Menschenrechte zu achten stützt sich daher sehr direkt auf die an Unternehmen gerichteten Prinzipien in den Pfeilern zwei und drei der UNO-Leitprinzipien.  

Die FIFA beauftragte John Ruggie in einer unabhängigen Studie die bedeutendsten menschenrechtlichen Auswirkungen der FIFA aufzuzeigen und, anhand der UNO-Leitprinzipien, Empfehlungen zum Umgang mit diesen Auswirkungen zu formulieren. Professor Ruggie fasste seine Empfehlungen an die FIFA in drei grundlegende Bereiche zusammen: (1) die Verankerung der Achtung der Menschenrechte in die Kultur der Organisation, (2) die Stärkung der internen Systeme zum Umgang mit Menschenrechtsrisiken und (3) die Schaffung von erhöhter Transparenz und Anerkennung von Verantwortlichkeit.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes von John Ruggie im April 2016 hat die FIFA in allen drei Bereichen bedeutende Schritte unternommen. Lassen Sie mich einige davon aufführen:

(1)    Um die Achtung der Menschenrechte in der Organisationskultur stärker zu verankern haben wir, wie bereits erwähnt, die Menschenrechte im laufenden Strategieprozess prominent aufgenommen. Wir sind zudem im Begriff, in einem Abteilungs-übergreifenden Arbeitsprozess ein „Policy Commitment“ zu erarbeiten, das das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte in Artikel 3 unserer Statuten weiter ausführt. Gleichzeitig überprüfen wir verschiedene interne Richtlinien hinsichtlich ihrer Relevanz für Menschenrechtsthemen und sind daran, wo sinnvoll, entsprechende Kriterien aufzunehmen. Schliesslich haben wir unsere interne Expertise zum Thema erhöht und per September 2016 einen Menschenrechtsspezialisten eingestellt, der unsere diesbezüglichen Aktivitäten koordiniert und weiterentwickelt.  

(2)    Zur Stärkung der internen Menschenrechtsprozesse arbeiten wir daran, eine systematische menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung nach den Richtlinien der UNO-Leitprinzipien umzusetzen. Dies beinhaltet eine organisationsweite Analyse von menschenrechtlichen Auswirkungen und die Identifizierung von prioritär zu betrachtenden Themenfeldern. Zudem wurde die Überprüfung von Arbeitsstandards auf den Baustellen der anstehenden FIFA-Fussballweltmeisterschaften in Russland und Katar verstärkt, unter anderem mit der Unterstützung der internationalen Gewerkschaft des Bau- und Holzarbeitersektors BWI und anderen Gewerkschaften (siehe hier und hier). Des Weiteren arbeiten wir an der Integration von Menschenrechtskriterien in den Auswahlprozess von Ausrichterstaaten all unserer Turniere. Unterstützt wurden wir dabei durch Expertinnen und Experten des UNO Hochkommissariats für Menschenrechte, von Professor Ruggie und von der Organisation Shift. Und schliesslich wurde in Zusammenarbeit mit dem Fare Network (Football against Racism in Europe) ein Monitoringsystem für diskriminierende Vorfälle in Stadien eingeführt, das bereits zur Sanktionierung verschiedener Vorfälle geführt hat.

(3)    Im Bereich der Transparenz und dem Einbezug von Stakeholdern sind wir dabei, in enger Zusammenarbeit mit Interessengruppen aus der Zivilgesellschaft, von internationalen Organisationen und unserer Sponsoren, ein unabhängiges Menschenrechtsgremium ins Leben zu rufen, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnimmt. Die Zusammenarbeit mit diesem Gremium wird die Transparenz unserer Prozesse weiter erhöhen und einen engen Austausch mit unseren wichtigsten Anspruchsgruppen ermöglichen. Wir sind zudem bestrebt, ab 2017 über unsere Menschenrechtsaktivitäten regelmässig und nach einschlägigen internationalen Standards Bericht zu erstatten.

Wir können meiner Ansicht nach mit guten Gründen sagen, dass wir in den vergangenen Monaten wichtige Schritte in unserer Menschenrechtsarbeit unternommen haben. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass noch eine weite Strecke vor uns liegt. Dabei sind wir auch auf die Unterstützung unserer Anspruchsgruppen und den Dialog mit ihnen und der Öffentlichkeit angewiesen. Wir erhoffen uns, dass die deutsche Ausgabe des Berichtes „FIFA und Menschenrechte“ von John Ruggie diesen Prozess fördern wird und danken in diesem Sinne dem Business and Human Rights Resource Centre für die Bereitstellung der Übersetzung.