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Informe

31 Ago 2021

Autor:
Interministerieller Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung

Statusbericht des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte

11. August 2021

Das erklärte NAP-Ziel der „verantwortungsvolle(n) Gestaltung einer nachhaltigen und erfolgreichen Weltwirtschaft“ mit dem Schutz und der Achtung der Menschenrechte als zentralem Kompass erfordert fortwährendes Zusammenwirken verschiedenster Akteure in Deutschland und weit darüber hinaus, innerhalb der Regierung und im Schulterschluss mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräften. Es handelt sich um einen Prozess, der auch wiederkehrender Wirksamkeitskontrolle und Anpassung bedarf. Ein zentrales Beispiel hierfür aus den zurückliegenden Jahren ist das „NAP-Monitoring“, eine mehrjährige Unternehmensbefragung, die dazu diente, die freiwillige Umsetzung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt gemäß NAP durch deutsche Unternehmen zu bewerten. Auf der Basis der Studienbefunde hat die Bundesregierung den nicht-verbindlichen Ansatz des NAP hin zu einem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fortentwickelt. Dieser gewichtige Schritt, der mit der Annahme des LkSG durch den Bundestag im Juni 2021 seinen Abschluss fand, wird auch für andere Handlungsfelder des NAP Auswirkungen haben.

Dieser Statusbericht gibt einen Überblick über die Schritte, die die Bundesregierung ergriffen hat, um die im NAP verankerten Ziel und Maßnahmen mit Leben zu füllen. Je konkreter der NAP einzelne Maßnahmen benannte, desto klarer kann heute auch eine Aussage über die tatsächliche Implementierung getroffen werden. Die Feststellung einer erfolgten Umsetzung ist nicht mit einer positiven Wirkungsaussage gleichzusetzen: gleichwohl angestrebt, ist die tatsächliche Wirkung zum Wohle des Menschenrechtsschutzes und der Zukunft- sowie Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft (s. NAP, S. 5) in einigen Fällen nicht unmittelbar ablesbar. Eine vertiefte Wirkungsanalyse der Maßnahmen ist nicht Teil dieses Berichts.