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Article d'opinion

16 Mar 2016

Auteur:
Lia Polotzek, Studentisches Netzwerks für Wirtschaft- und Unternehmensethik (sneep e.V.)

Drei-Minuten-Berichte für KMU? Chancen und Schwächen der UN Global Compact Berichterstattung

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UN Global Compact als Antwort auf fehlende Regulierung 

Der UN Global Compact (UNGC) wurde 2000 als Antwort auf fehlende internationale Regulierung von Unternehmen gegründet. Er hatte drei große Ziele:

1. Die Wirtschaft sollte sich zur Beachtung von neun, später zehn Prinzipien selbst verpflichten.

2. Die Zivilgesellschaft sollte durch eine neu geschaffene Transparenz die Unternehmen beurteilen können und ihr Engagement kritisch begleiten.

3. Durch nationale Plattformen sollten sich Unternehmen untereinander austauschen können und voneinander lernen.

Als eine der niedrigschwelligsten Initiativen im Nachhaltigkeitsbereich müssen Unternehmen sich lediglich dazu verpflichten, ihre Geschäftstätigkeit an den 10 Prinzipien des Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention auszurichten. Dazu müssen sie einmal jährlich einen Fortschrittsbericht – auch Communication on Progress (CoP) genannt – vorlegen, in dem sie beschreiben, welche Verbesserungen das Unternehmen bei der Umsetzung der Prinzipien im letzten Jahr vorweisen kann. Die Berichte werden von Seiten des UN Global Compact weder gelesen noch bewertet. Der UNGC ist somit zuallererst eine Transparenzinitiative sowie eine Dialog- und Lernplattform für Unternehmen. Die Teilnahme ist daher kein Gütesiegel für nachhaltiges oder verantwortungsvolles Wirtschaften. 

Eine Transparenzinitiative ist allerdings nur ein Anreiz für reale Veränderung, wenn es kritische Stakeholder gibt, die solche einfordern und im Hinblick auf die Selbstverpflichtung der Unternehmen eine Kontrollfunktion ausüben. Großunternehmen im Deutschen Global Compact Netzwerk wie Daimler, RWE oder die Deutsche Bahn stehen bereits im Fokus großer NROs wie Greenpeace, Amnesty- oder Transparency International. Deshalb hat sich sneep als kritischer Stakeholder der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im DGCN engagiert.

sneep-Ergebnisse zeigen große Transparenzschwächen bei KMU 

Um die Berichte der deutschen KMU (bis 5.000 MitarbeiterInnen) einer qualitativen Bewertung zu unterziehen, wurde im Herbst 2013 von vier sneep-Teams jeweils ein Kriterienkatalog für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltschutz und Korruptionsprävention erarbeitet. Anhand dieser Kriterien konnten die Teams die insgesamt 122 Fortschrittsberichte im Folgejahr miteinander vergleichen. Hierbei orientierte sneep sich an allgemein anerkannten Standards – im Bereich Menschenrechte beispielsweise an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. sneep bewertete dabei ausschließlich die Qualität der Berichterstattung, z.B. Tiefe und Umfang, sowie die Art der Kommunikation. Nicht untersucht wurde die Qualität oder Robustheit der in den Berichten genannten Richtlinien und Maßnahmen selbst. Außerdem wurden grundlegende Prinzipien der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie Wesentlichkeit, Vollständigkeit, Unternehmensbezug, Konsistenz, Fortschrittscharakter und das Comply-Or-Explain-Prinzip überprüft.

Auffällig bei der Untersuchung der Fortschrittsberichte war zunächst, dass diese sich sehr stark in Umfang und inhaltlicher Tiefe voneinander unterscheiden. Interessanterweise hat die Unternehmensgröße in den meisten Bereichen keinen Einfluss auf die Qualität der Berichterstattung. Neben fehlender Richtlinien, Maßnahmen und Messergebnisse in den vier Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention ergeben sich die Hauptkritikpunkte von sneep an der Fortschrittsberichterstattung von KMU im DGCN aus der Missachtung der genannten Prinzipien der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • 1. Unternehmensbezug: Viele Unternehmen berichten in allgemeinen und oberflächlichen Floskeln, die es unmöglich machen, sich ein Urteil über das Engagement des Unternehmens zu bilden. So waren Sätze wie „Wir achten darauf, dass unsere Zulieferer keine Menschenrechte verletzen” ohne weitere Informationen zur Substanz dieses Vorsatzes in den Fortschrittsberichten keine Seltenheit.
  • 2. Wesentlichkeit: Nur vereinzelt führen Unternehmen eine Analyse darüber durch, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen wesentlich sind. Dies sollte jedoch die Grundlage eines jeden Berichts über Nachhaltigkeitsengagement darstellen.
  • 3. Fortschrittscharakter: Je nach Bereich berichten nur 20-50% der Unternehmen überhaupt über Fortschritte. Neben reinen Vorsätzen wird vor allem der Status Quo beschrieben. Es fehlen Mehrjahresvergleiche und Ziele.
  • 4. Comply-or-Explain: Ein Großteil der Unternehmen misst den Bereichen Menschenrechte und Korruptionsprävention keine oder nur wenig Relevanz bei und begründet dies nicht bzw. nicht ausreichend. Dies wird vom UN Global Compact jedoch ausdrücklich gefordert.
  • 5. Vollständigkeit und Konsistenz: Rückschritte und Herausforderungen werden von den Unternehmen selten bis gar nicht erwähnt. Berichterstattung darf sich aber nicht auf Positives beschränken. Das wird weder den Transparenzzielen des Global Compact gerecht noch schafft es Glaubwürdigkeit. Eine Beurteilung des Fortschritts in Bezug auf die zehn UNGC Prinzipien ist somit nicht möglich.

Unterm Strich hat unsere Untersuchung gezeigt, dass das Transparenzziel des Global Compacts im Hinblick auf viele KMU nicht erreicht wird. In der Folge kann sich die Zivilgesellschaft kein Urteil über die Aktivitäten der Unternehmen bilden.

Chancen durch jährliche Selbstverpflichtung

Trotz der Kritik an der Fortschrittsberichterstattung kann die Niedrigschwelligkeit des UN Global Compact insbesondere bei KMU auch als Chance interpretiert werden. Ein erstes Ergebnis der Folgeuntersuchungen von sneep ist es, dass einige Unternehmen erst nach dem Beitritt zum UN Global Compact und aufgrund der verpflichtenden Berichterstattung damit angefangen haben, sich mit Nachhaltigkeitsthemen auseinanderzusetzen. Ein Grund könnte sein, dass die Entscheidung zum Beitritt häufig allein von der Geschäftsführung gefällt wird, ohne bereits in der Unternehmenskultur verankert zu sein. Das Schreiben des Fortschrittsberichts setzt in solchen Fällen möglicherweise einen Lernprozess im Unternehmen in Gang, den es ohne die UN Global Compact-Teilnahme nicht gegeben hätte. Außerdem könnten die minimalen Standards gerade für KMU der ausschlaggebende Anreiz sein, beizutreten und sich zum ersten Mal mit Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Die Niedrigschwelligkeit des UNGCs ist somit für KMU zunächst als positiv zu bewerten, da so jedem Unternehmen die Chance gegeben wird, sich verstärkt mit dem eigenen Nachhaltigkeitsengagement zu befassen, sich diesbezüglich professionell aufzustellen und von den Angeboten des UNGC zu profitieren. 

Dringender Reformbedarf beim UN Global Compact

Diese Chance sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es beim UN Global Compact dringenden Reformbedarf gibt. Hauptkritikpunkte, die neben den minimalen Standards immer wieder genannt werden, sind fehlende Kontrollmechanismen, der Missbrauch des UN-Logos zu Werbezwecken („blue-washing“) sowie die minimale Reichweite des UN Global Compact – in Deutschland nehmen zurzeit etwa 300 Unternehmen teil. Natürlich darf der UNGC auch keinerlei Ersatz für politische Rahmensetzungen zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen sein oder gar als Begründung zur Verhinderung von gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich genutzt werden.

Die Chance der Niedrigschwelligkeit geht außerdem vollständig verloren, wenn nach dem Betritt lediglich das UN-Logo genutzt wird ohne sich weitergehend mit den Nachhaltigkeitsthemen zu beschäftigen. Aus diesem Grund sollte überlegt werden, ob die angestrebten Ziele des UNGC durch die Einführung eines Stufensystems, nach dem die teilnehmenden Unternehmen in einem festgelegten Zeitraum bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, gefördert werden könnte. Da in der öffentlichen Wahrnehmung das Logo des UNGC häufig als Gütesiegel bzw. Qualitätsmerkmal missverstanden wird, obwohl damit keinerlei tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung verbunden ist, sollte das UNGC-Logo entweder gänzlich abgeschafft oder so umgestaltet werden, dass es nicht mehr als „Siegel“ missverstanden wird. Da es im Moment bis auf zivilgesellschaftliche Organisationen mit begrenzten Kapazitäten keinerlei Kontrolle der Berichte gibt, kann außerdem nicht sichergestellt werden, dass die Unternehmen stetig an der Umsetzung der zehn Prinzipien arbeiten. Die Untersuchung von sneep hat gezeigt, dass sowohl der Fortschritts- als auch der Wesentlichkeitsgedanke so verloren gehen. Durch entsprechende Kontrollen der Berichte und einen daraus resultierenden konsequenteren Ausschluss von Unternehmen, die nicht ausreichend über Fortschritte bezüglich ihres nachhaltigen Handelns berichten oder elementare Prinzipien des UNGC verletzen, könnte diesem Umstand von Seiten des UNGC entgegengewirkt werden.

Es zeigt sich, dass der UN Global Compact als Lern- und Austauschplattform auch mehr als 15 Jahre nach seiner Gründung ein enormes Potenzial zur Verbesserung des Nachhaltigkeitsengagements insbesondere für KMU birgt. Um als Initiative glaubhaft zu bleiben, muss der UN Global Compact jedoch endlich notwendige Reformen einleiten. Es ist sehr fraglich, ob die Ankündigung des Global Compact vom 15. März, dass Unternehmen unter 250 MitarbeiterInnen ab April keinen Bericht mehr vorlegen müssen, sondern stattdessen drei simple ja/nein-Fragen beantworten können, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsthemen sollte auch für KMU mehr als drei Minuten in Anspruch nehmen.