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4 Nov 2021

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Initiative Lieferkettengesetz

Initiative Lieferkettengesetz: Globalisierung gerecht gestalten - Warum Europa ein starkes Lieferkettengesetz braucht

Für Betroffene ist es fast unmöglich, Entschädigung einzuklagen, wenn ein Unternehmen seinen menschenrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Das deutsche Lieferkettengesetz ändert daran leider wenig: Es regelt keine zivilrechtliche Haftung. Und so müssen Angehörige von Todesopfern auch weiterhin viel zu oft nicht nur den Verlust hinnehmen, sondern stehen auch noch mittellos da.

Das deutsche Lieferkettengesetz hat noch weitere Schwächen. Es macht zu wenige Vorgaben zum Schutz von Klima und Umwelt und gleichzeitig zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Und es erfasst viel zu wenige Unternehmen. Doch es gibt eine Chance, das zu ändern! Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa.

Denn die Europäische Union verhandelt gerade über ein europäisches Lieferkettengesetz, das Unternehmen in der ganzen EU auf den Schutz von Mensch und Umwelt verpflichtet – und das die Rechte von Betroffenen stärkt, wenn doch etwas passiert...

Mit einem solchen, starken Lieferkettengesetz würde die EU als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt ein globales Zeichen setzen. Menschen auf der ganzen Welt würden davon profitieren, die in den Lieferketten europäischer Unternehmen arbeiten und derzeit unter unzureichenden Arbeits-, Sozial- oder Umweltstandards leiden. Doch damit das gelingt, muss die EU-Kommission jetzt auch liefern. Ihren angekündigten Entwurf für eine EU-Regelung hat sie mehrfach verschoben, zuletzt auf Dezember 2021. Das deutsche Lieferkettengesetz darf für den Entwurf nicht zur Blaupause werden – denn dafür ist es zu schwach.

Wir fordern die EU-Kommission dazu auf, ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, das

  1. die Rechte von Betroffenen stärkt und es ihnen ermöglicht, vor europäischen Gerichten Entschädigung einzuklagen, wenn ein Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist;
  2. umfassende umwelt- und klimaschutzbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen einführt;
  3. die gesamte Wertschöpfungskette ohne Abstufungen abdeckt, so wie es die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorsehen;
  4. für alle großen Unternehmen gilt – und in Branchen mit großen Menschenrechtsrisiken auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Ein europäisches Lieferkettengesetz sollte außerdem – so wie das deutsche Lieferkettengesetz – vorsehen, dass eine Behörde die Sorgfalt kontrolliert und Unternehmen bei Missachtung sanktionieren kann. Und es sollte effektive Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Betroffenen enthalten.

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