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Article

6 Oct 2020

Auteur:
Maren Leifker, Netzpolitik

Kommentar: Auch Hersteller von Überwachungstechnologie müssen Menschenrechte einhalten

In einem aktuellen Bericht [...] wirft [Amnesty International] drei Unternehmen aus den Niederlanden, Frankreich und Schweden vor, chinesische Sicherheitsbehörden und Verantwortliche im Überwachungsapparat in Xinjiang mit der nötigen Software ausgerüstet zu haben. Die Unternehmen riskieren damit, dass ihre Technologien zu schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten, wie der willkürlichen Verfolgung und Inhaftierung, eingesetzt werden.

Deutschland wird in dem Bericht als eines der fünf Länder mit den meisten Überwachungsunternehmen erwähnt. Auch deutschen Unternehmen wird vorgeworfen, Überwachungstechnologie in Staaten zu exportieren, wo sie zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung eingesetzt wird.

Ein Lieferkettengesetz – auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt – könnte deutsche Unternehmen zu mehr Sorgfalt in Bezug auf ihre globalen Geschäfte verpflichten und so Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden reduzieren sowie den Rechtsschutz von Betroffenen verbessern. Doch bei den aktuellen Verhandlungen über Eckpunkte für das geplante Gesetz blockiert das Bundeswirtschaftsministerium wirksame Mindestanforderungen...

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