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オピニオン

2016年2月16日

著者:
Markus Löning, dt. Menschenrechtsbeauftragter a.D. & Löning Human Rights & Responsible Business

Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen – Bundesregierung muss schnell Klarheit schaffen

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Die "politischen Mühlen" bearbeiten derzeit zwei Rechtsakte, die für viele Unternehmen große Bedeutung haben werden.

Der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, kurz NAP genannt, wird in einem konsensorientierten Verfahren unter Beteiligung von Unternehmen, Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschaften und Politik entwickelt. Seit 2011 schreiben die UN Prinzipien die jeweiligen Verantwortungen von Firmen und Staaten beim Schutz der Menschenrechte fest. Die EU Mitglieder haben sich verpflichtet, zur Umsetzung der Prinzipien nationale Aktionspläne vorzulegen. Einige haben das schon getan. Aber viele unserer Nachbarn warten ab, was die Bundesregierung vorlegen wird.

Die Unternehmensverbände wenden sich dagegen, dass Verpflichtungen festgeschrieben werden oder sie für ihr Handeln in Zukunft vor deutschen Gerichten haftbar gemacht werden können. Angesichts von Korruption und Schwäche der Justiz bei vielen unserer Handelspartner ist dies aber eine durchaus diskussionswürdige Forderung. Verantwortung muss sich im Streitfall juristisch überprüfen lassen.

Auf der anderen Seite tun sich einige NGO-Vertreter schwer damit, Kompromissen zuzustimmen. Dabei wäre es unverzeihlich, wenn ein Konsens ausgerechnet daran scheitert, dass die Schritte zur Verbesserung der Menschenrechte einigen Akteuren zu klein erscheinen. Denn jeder Schritt in die richtige Richtung sollte gegangen werden und es läge ein großer Wert darin, wenn sich Politik, Wirtschaft und NGOs auf einen NAP einigen können, der von allen getragen wird.

John Ruggie hat als UN Sonderbeauftragter die „UN Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ in einem ähnlichen, sehr inklusiven Prozess entwickelt. Fast fünf Jahre nach ihrer – übrigens rechtlich nicht bindenden – einstimmigen Verabschiedung durch den UN Menschenrechtsrat sind sie zum internationalen Standard geworden und entfalten - gerade wegen des Konsenses bei der Entstehung - eine große Wirkung. Die Gesetzgebung in zahlreichen Ländern orientiert sich heute an diesen Prinzipien. Gleichzeitig werden sie für immer mehr Unternehmen zur Leitlinie des Handelns.

Deshalb sollten jetzt alle Beteiligten am NAP-Prozess Kompromissfähigkeit zeigen und für einen wegweisenden Aktionsplan sorgen. Deutschland hat die Chance, hier Maßstäbe zu setzen und endlich Klarheit für Unternehmen zu schaffen. Das hilft vor allem mittelständischen Firmen, die sich keine großen CSR-Abteilungen leisten können.

Im selben Feld bewegt sich der zweite Rechtsakt: Die Umsetzung der EU Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Danach sind große Unternehmen ab 2017 aufgefordert zu berichten, welche Menschenrechtsrisiken es in ihrer Lieferkette gibt und was sie tun, um Verletzungen von Rechten zu vermeiden. Derzeit wird viel darüber spekuliert, wie viele Unternehmen davon betroffen sein werden. Doch die Antwort hängt letztlich gar nicht davon ab, was im Gesetz steht, denn die Großen werden die Anforderungen logischerweise an ihre Zulieferer weitergeben. In der Konsequenz werden viele, gerade mittelständische Firmen, sich ihre Wertschöpfungsketten sehr genau anschauen müssen. Einige Branchen, wie Lebensmittel und Textil, sind bereits mitten in diesem Prozess hin zu mehr Transparenz. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit dem Bündnis für nachhaltige Textilien einen Paradigmenwechsel für eine ganze Branche eingeleitet. Dieses Beispiel wird auch auf andere Branchen durchschlagen.

Eines ist klar: die Unternehmen sehen sich ab Januar 2017 einer deutlich größeren Berichts- und Transparenzpflicht gegenüber. Sie müssen sich ihre Zulieferer anschauen, größere Transparenz in ihren Wertschöpfungsketten erreichen und festlegen, in welcher Form sie darüber berichten wollen. Ein nicht zu unterschätzender Aufwand, den Politik und Gesellschaft den Firmen damit auferlegen. Wenn Unternehmen es strategisch angehen, können sie dadurch eine Stärkung ihrer Marken, Steigerung von Effizienz und ein solides Risikomanagement erreichen.

Es wird Zeit, dass Bundesregierung und Bundestag Klarheit darüber schaffen, was ab 2017 gelten soll. Firmen können zur Verbesserung der Menschenrechte einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Politik muss ihnen dazu klare Regelwerke geben und auch ausreichend Zeit zur Vorbereitung.

Markus Löning hat 2014 die Unternehmensberatung „Löning – Human Rights & Responsible Business“ gegründet, davor war er von 2010 – 2013 Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung. Kontakt via [email protected].