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2021年2月11日

著者:
Initiative pour le devoir de vigilance

Luxemburg: 32 Unternehmen fordern nationales Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

Im Rahmen der aktuellen Debatten über ein luxemburgisches Gesetz zum Thema Menschenrechte und Wirtschaft sprechen sich 32 Unternehmen aus 8 verschiedenen Wirtschaftssektoren für eine nationale Gesetzgebung zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht aus. Der luxemburgische Verband der Sozial- und Solidarwirtschaft (ULESS), der über 200 Wirtschaftsakteure mit 20.000 Angestellten umfasst, gehört ebenfalls zu den Unterzeichnern des «Business Statements», welches von der Initiative pour le devoir de vigilance initiiert wurde.

Die Gruppe der luxemburgischen Unternehmen, welche die Erklärung unterzeichnet haben, setzt sich aus klein- und mittelständischen Unternehmen, sowie aus Großunternehmen mit Umsätzen von mehreren Millionen Euro zusammen...

Mit dieser Erklärung schließen sich auch Akteuren aus der Wirtschaft den Forderungen der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung an: Laut einer aktuellen TNS-ILRES-Studie unterstützen 92 % der Bevölkerung die Idee, ein nationales Gesetz zu verabschieden, das Unternehmen mit Sitz im Luxemburg verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu ergreifen.

Im Finanzsektor, der wichtigsten Säule der luxemburgischen Wirtschaft, besteht ebenfalls eine wachsende Dynamik zugunsten gesetzlicher Standards. Eine aktuelle Studie, die im Auftrag von „Luxembourg for Finance" von „Finance and Human Rights asbl" in Zusammenarbeit mit der Universität Genf ausgeführt wurde, bestätigt diese Entwicklung...

Eine ähnliche Dynamik ist auch in mehreren europäischen Ländern zu verzeichnen, wo Unternehmen einen entsprechenden Appell an ihre jeweiligen Regierungen gerichtet haben, damit diese Gesetze erlassen, die eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht vorschreiben...

Derzeit wird in Luxemburg im Auftrag des Außenministeriums eine Studie der Universität Luxemburg in Bezug auf eine mögliche Gesetzgebung im Bereich der Umsetzung der UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte durchgeführt. Im nationalen Aktionsplan 2020-2022 „Wirtschaft und Menschenrechte" hat die Regierung ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass sie von den Unternehmen einen umfassenden Respekt der Menschenrechte erwartet.