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記事

2019年3月25日

著者:
Eric Frey, Der Standard

Völkerrechtler arbeiten an neuen Verfahrensregeln für Schiedsgerichte bei Verstößen gegen Arbeits- & Menschenrechte in der Lieferkette multinationaler Unternehmen

'Schiedsgerichte für Opfer von Konzernen', 25 March 2019

Verstößt ein multinationaler Konzern in einem Entwicklungsland gegen Arbeits- oder Menschenrechte, haben die Betroffenen wenig Aussicht auf Entschädigung. Ist der Sündenbock nicht eine Tochter, sondern ein lokaler Lieferant des Multis, sinken die Chancen weiter. Die Gerichte vor Ort sind ineffizient und können Urteile nicht durchsetzen; die Richter in den Sitzstaaten der Konzerne tun sich mit solchen Fällen schwer und erklären sich gerne unzuständig.

Der katastrophale Brand in der Tazreen-Textilfabrik in Bangladesch im Jahr 2012 mit 112 Toten führte der Welt dieses Problem vor Augen. Noch heute kämpfen Angehörige um Schadenersatz von den westlichen Modekonzernen, darunter der Diskontkette Kik, für die in Tazreen genäht wurde. Aber mehrere Millionen Euro für Arbeitsschutzmaßnahmen in Bangladesch wurden im Vorjahr in einem diskreten Schiedsverfahren in Den Haag vereinbart.

Dieses Modell könnte Schule machen, wenn sich Bruno Simma mit seinen Vorstellungen durchsetzt. Der deutsch-österreichische Völkerrechtler und ehemalige Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) ist Vorsitzender einer Arbeitsgruppe zu Unternehmen und Menschenrechten (Business and Human Rights, BHR), die Verfahrensregeln für solche Fälle ausarbeiten will. [...]

Die neuen Regeln sollen am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, in Den Haag vorgestellt werden und ab dann in Schiedsverfahren zur Anwendung kommen. "Wir warten dann auf den ersten Fall", sagt Simma. Dabei könnte es wie in Bangladesch um Verletzungen von Arbeitsschutzbestimmungen gehen, aber auch um eine massive Umweltverschmutzung durch Pharmaproduzenten in Indien. [...]