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Artigo

16 Set 2022

Author:
Hannes Koch, taz

Brasilien: Agrarhändler Agravis importiert mutmaßlich von einer brasilianischen Genossenschaft, die in Landkonflikte verwickelt ist

"Erschossene beim Soja-Anbau", 14. September 2022

Hiesige Unternehmen müssen sich ab Januar verbindlicher um die Menschenrechte bei ihren ausländischen Lieferanten kümmern. Welche Herausforderungen das neue Lieferkettengesetz für die Firmen mit sich bringen kann, zeigt der Fall des Agrarhändlers Agravis aus Münster. Ihm wird vorgeworfen, unter anderem Soja von Farmen aus Brasilien zu beziehen, auf denen es zu gewalttätigen Konflikten um Land kommt.

Die Christliche Initiative Romero (CIR), eine entwicklungspolitische Organisation aus Münster, stellt den Fall so dar: Ende Mai habe ein Farmer einen Anwohner der indigenen Gruppe der Guarani-Kaio­wá erschossen, als dieser an der Grenze des indigenen Siedlungsgebietes Holz hackte.

Der seit der Eroberung durch europäische Kolonisatoren latente Konflikt zwischen Farmern und Indigenen um die Nutzung desselben Landes in Amambai im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso do Sul nahe Paraguay sei wieder aufgebrochen. Die indigenen Gemeinschaften hätten dann einige Gebiete besetzt – „friedlich“, wie CIR erklärt. Darauf hätten Polizei und Farmer mindestens zwei Protestierer erschossen und neun verletzt.

Der Zusammenhang zu Deutschland: Agrarhändler Agravis importiert Soja von der Genossenschaft Coamo, deren Mitglieder bei Amambai große Felder bearbeiten. Nach Angaben von CIR tragen sich die Konflikte auf Land zu, wo Soja und Mais für Coamo und damit potenziell auch für Agravis angebaut werden. Unter anderem Interviews mit An­woh­ne­r:in­nen würden das belegen...

Auf Anfrage der taz leitete Agravis eine Erklärung von Coamo weiter. Darin heißt es: „Der Besitzer des umstrittenen Landes ist kein Mitglied der Genossenschaft.“ Außerdem würden die Produkte, die die Firma verkaufe, nicht auf „irregulärem“ Land hergestellt, also nicht auf indigenen Flächen, die sich die Farmer widerrechtlich angeeignet haben. Darüber hinaus wollte sich das Unternehmen aus Münster nicht zum Konflikt äußern. Aussage steht gegen Aussage.

Reicht diese Reaktion noch, wenn das Lieferkettengesetz in wenigen Monaten wirksam wird? „Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen identifizierte Risiken und Vorfälle sowie ergriffene Maßnahmen veröffentlichen müssen“, sagte Markus Löning...

Vor diesem Hintergrund sagte Dominik Gross von CIR: „Wir gehen davon aus, dass Coamo keine ausreichenden Präventionsmaßnahmen vorgenommen hat und damit Coa­mo und Agravis gegen das Lieferkettengesetz verstoßen.“ Der deutsche Agrarhändler müsse „angemessene Abhilfemaßnahmen“ treffen, um die Menschenrechtsverletzungen „zu minimieren oder zu beenden“. Wenn das nicht helfe, könnten auch die Geschäftsbeziehungen zu Coamo infrage stehen.