abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb

Esta página não está disponível em Português e está sendo exibida em German

Artigo

1 Out 2020

Author:
UNICEF, Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International, Save the Children, terre des hommes, World Vision

Positionspapier: Kinderrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten

Canva

Kinderrechtsverletzungen entlang globaler Produktions- und Wertschöpfungsketten sind reale Folgen unternehmerischen Handelns... Dennoch wurden - abgesehen von der weithin bekannten Rechtsverletzung Kinderarbeit - weitere Kinderrechtsverletzungen in Folge unternehmerischen Handelns in der Debatte um ein Sorgfaltspflichtengesetz bisher kaum adressiert...

Das Ergebnis des NAP-Monitorings ist eindeutig: freiwillige Maßnahmen der Sorgfaltspflicht reichen nicht aus. Daher ist es jetzt umso wichtiger und dringlicher, dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zum Schutz von Kinderrechten nachkommt und Unternehmen [...] durch ein Sorgfaltspflichtengesetz [...] einen verbindlichen Handlungsrahmen setzt.

Forderungen an die Bundesregierung und den Bundestag:

  • Bundesregierung und Bundestag sollten in dieser Legislaturperiode ein wirksames Sorgfaltspflichtengesetz, in dem Kinderrechte in allen Bereichen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht von Unternehmen berücksichtigt werden müssen, vorlegen und verabschieden...
  • Um die Wirksamkeit des Gesetzes sicherzustellen, fordern wir
    • z.B. eine*n Beauftragte*n für Wirtschaft und Menschenrechte zu ernennen, in dessen/deren Mandat auch die Berücksichtigung der Kinderrechte in globalen Lieferketten umfassend und über einen Verbotsansatz von Kinderarbeit hinaus festgelegt ist.
    • dass in jeglichen Gesetzgebungsprozessen, sowie in der Umsetzung von Maßnahmen, Kinder und Kinderrechtsakteur*innen konsultiert und aktiv beteiligt werden.
    • dass gravierende Hindernisse, die Kindern und ihren Vertreter*innen im Zugang zum Rechtsweg und der Nutzung zivilrechtlicher Möglichkeiten entgegenstehen, anerkannt und abgebaut werden – auch durch die Zusammenarbeit mit Kindern und Kinderrechtsakteur*innen vor Ort.