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Статья

24 Сен 2021

Автор:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Forschungsbericht: Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten - Empfehlungen für die Institutionalisierung, Implementierung & Verfahrensausgestaltung

20. September 2021

Die Durchsetzung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten ist seit der Veröffentlichung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch die Vereinten Nationen im Jahr 2010 zu einem wichtigen Baustein der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung geworden. Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz steht dabei insbesondere der Zugang zur Abhilfe und die Verknüpfung mit dem Verbraucherschutzrecht im Vordergrund...

Was bedeutet „Zugang zu Abhilfe“?

Grundsätzlich bedeutet „Abhilfe“ in diesem Kontext Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung. Staaten müssen sicherstellen, dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung haben. Dabei kommen sowohl staatliche Mechanismen wie auch nicht-staatliche Mechanismen in Betracht, die von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen angeboten werden können...

Der Weg vor das staatliche Gericht ist nicht notwendigerweise die einzige mögliche Form, in welcher Betroffene Beschwerden geltend machen und Wiedergutmachung erlangen können. Gerade bei Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Wirtschaftsunternehmen kann die außergerichtliche Streitbeilegung eine Alternative sein – insbesondere dann, wenn sie niedrigschwellig und kostengünstig ist, zügig arbeitet und Gewähr für Unabhängigkeit und Fachkunde bietet. Deswegen setzt sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Stärkung des außergerichtlichen Rechtsschutzes in diesem Bereich ein.

So wurden im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens der EuropA-Universität Viadrina unter Leitung von Frau Professorin Ulla Gläßer praxisorientierte Leitlinien für die Gestaltung außergerichtlicher Beschwerdemechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten entwickelt.

Der Forschungsbericht wurde am 20. September 2021 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Bericht nutzt u.a. Erkenntnisse aus der alternativen Streitbeilegung (Alternative/Appropriate Dispute Resolution, ADR) und der Verbraucherschlichtung, um Vorschläge für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensausgestaltung von außergerichtlichen Beschwerdemechanismen zu machen. Der Bericht bestätigt die große Bedeutung niedrigschwelliger außergerichtlicher Beschwerdemechanismen in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes und plädiert für einen unternehmensübergreifenden Ansatz. Er setzt neue Impulse und bietet eine wichtige Orientierung für Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten - Empfehlungen für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensausgestaltung