Antwort TÜV Rheinland
Angesichts des laufenden Verfahrens können wir Ihnen folgendes antworten:
Bereits unmittelbar nach dem tragischen Unglück am 24. April 2013 haben wir darauf hingewiesen, dass wir in dem genannten Unternehmen ein Sozialaudit nach dem BSCI-Standard durchgeführt haben. Das Ergebnis dieses Audits war ein Bericht, der Mängel feststellt und Verbesserungen anmahnt. Richtig ist zudem, dass wir die Standsicherheit des Gebäudes nicht untersucht haben, denn eine solche Untersuchung der Gebäudesicherheit und Statik ist nicht Gegenstand der Überprüfungen nach dem BSCI-Standard.
Bitte entnehmen Sie weitere ausführliche Informationen zu unserer Arbeit bei der Überprüfung von Sozialstandards unseren Basispressematerialien unter www.tuv.com/pruefer-pruefen im Internet.