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2014年10月21日

作者:
Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht urteilt über das Informationsrecht von Abgeordneten im Bezug auf Rüstungsexporte

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"Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der Genehmigungsentscheidung im Bundessicherheitsrat", 21.Oktober 2014

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über Umfang und Grenzen des parlamentarischen Informationsrechts zu Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung entschieden. Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Bundestagsabgeordneten auf entsprechende Anfragen hin mitzuteilen, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt hat oder eine Genehmigung nicht erteilt worden ist. Darüber hinaus gehende Angaben, etwa zu den Gründen der Entscheidung, sind verfassungsrechtlich nicht geboten. Ebenso wenig müssen Auskünfte zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen erteilt werden, etwa über Voranfragen, da der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung in diesem Stadium noch nicht abgeschlossen ist.

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