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文章

2018年12月11日

作者:
Business & Human Rights Resource Centre

Rechtliche Unternehmensverantwortung – Vierteljährliches Bulletin – Ausgabe 29, Dezember 2018

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Quartals-Highlight: Das Zero Draft-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

Im Juli 2018 veröffentlichte die offene zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte (IGWG) den ersten offiziellen Entwurf eines rechtsverbindlichen Instruments für Wirtschaft und Menschenrechte. Dieser „Zero Draft“ und der später veröffentlichte Entwurf eines Fakultativprotokolls wurden erstmals auf der 4. Sitzung der IGWG im Oktober 2018 erörtert....

Wichtige Bedenken im Rahmen der IGWG...

Einige Kritiker des Entwurfs fordern, dass das verbindliche Instrument unmittelbare Verpflichtungen für Unternehmen schaffen, die strafrechtliche Haftung von Unternehmen und natürlichen Personen einschließen (der Zero Draft enthält nur direkte Verpflichtungen für Staaten) und für alle Unternehmen gelten sollte, einschließlich nationaler und staatlicher Unternehmen (der Zero Draft gilt nur für transnationale Unternehmen). Zahlreiche Interessengruppen hoben die Notwendigkeit hervor, die Rechte von Opfern und den Opferstatus klar zu definieren, und forderten die Aufnahme von Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, einschließlich Frauenrechtsverteidiger*innen, als Hauptakteure für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen und den wirksamen Schutz von Opfern in von Konflikten betroffenen Gebieten, besetzte Gebiete mit eingeschlossen. Eine weitere wichtige Forderung ist die Stärkung präventiver und verbindlicher Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und die Verbesserung der Durchsetzungs- und Beschwerdeverfahren, um einen wirksamen Zugang zu Abhilfemaßnahmen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sicherzustellen...

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