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文章

2019年6月11日

作者:
Entwicklungspolitik Online

INKOTA fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Kinderarbeit (12. Juni) hat die Entwicklungsorganisation INKOTA die Bundesregierung aufgefordert, Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Auslandsgeschäften zu verpflichten. Noch immer müssten rund zwei Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen auf Kakaoplantagen in Westafrika arbeiten...

Das Armutsproblem der Kakaobauernfamilien und die zu niedrigen Kakaopreise blieben außer Acht. "Wenn Schokoladenunternehmen einen nachhaltigen Kakaosektor ohne Kinderarbeit erreichen wollen, brauchen wir existenzsichernde Kakaopreise", sagte Schorling [INKOTA-Referent]...

Die Bundesregierung versäumt es aus der Sicht von INKOTA, Unternehmen konsequent zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Auslandsgeschäften zu verpflichten. Bisher sehe der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte lediglich vor, dass 50 Prozent der deutschen Unternehmen die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht bis 2020 freiwillig umsetzen. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hätten in den letzten Wochen einen Monitoring-Prozess verzögert, mit dem die Umsetzung dieses Ziels überprüft werden soll.

"Die Bundesregierung darf die Menschenrechte nicht länger ausbremsen", so Johannes Schorling. "Wir brauchen endlich ein Gesetz, das alle Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten frühzeitig zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen. Außerdem muss es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen möglich sein, auch hierzulande vor Gericht auf Entschädigung zu klagen."

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