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評論文章

2017年6月22日

作者:
Juliane Kippenberg, Leiterin der Abteilung Kinderrechte, Human Rights Watch.

G20 soll jetzt handeln: Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten

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Unser tägliches Leben ist voller Produkte, die in weit entfernten Ländern produziert wurden – denken Sie nur an die Kleidung, die Sie gerade tragen, oder das Gerät, auf dem Sie diesen Text lesen. Doch oft fehlen dem Konsumenten Informationen darüber, wie und unter welchen Bedingungen diese Produkte hergestellt wurden. Human Rights Watch hat ein breites Spektrum von Menschenrechtsverletzungen im Kontext der globalen Lieferketten dokumentiert, von  Arbeitsrechtsverletzungen und gewerkschaftsfeindlichen Praktiken gegen Fabrikarbeiter in der Bekleidungsindustrie, über gefährliche Kinderarbeit in kleingewerblichen Goldminen bis hin zu schweren Verletzungen der Rechte von Wanderarbeitern im Bausektor.

Ich habe Kinderarbeiter interviewt, die im Kleingoldbergbau auf den Philippinen, in Ghana, Tansania und Mali arbeiten. Diese Minen beliefern den Weltmarkt mit Gold für Schmuck, Smartphones, Laptops und andere Güter. Die Kinder riskieren in tiefen, schlecht gesicherten Gruben ihr Leben. Die harte Arbeit ruft Schmerzen und Gesundheitsschäden hervor. Der Umgang mit toxischem Quecksilber bei der Weiterverarbeitung des Goldes kann Behinderungen hervorrufen und die Kinder für den Rest ihres Lebens krank machen.

Die 450 Millionen Menschen, die innerhalb der globalen Lieferketten arbeiten, müssen durch robuste Regeln geschützt werden.

Beim bevorstehenden G20-Gipfel in Hamburg sollten alle Regierungen sich zum Schutz der Menschenrechte in den globalen Lieferketten bekennen, und sie sollten Taten folgen lassen. Die 450 Millionen Menschen, die innerhalb der globalen Lieferketten arbeiten, müssen durch robuste Regeln geschützt werden.

Es ist begrüßenswert, dass Deutschland das Thema nachhaltiger Lieferketten auf die Agenda der G20 gesetzt hat und damit an seine globale Führungsrolle in dieser Frage anknüpft. Die Bundesregierung sorgte auch dafür, dass das Thema nachhaltige Lieferketten weit oben auf der Agenda des G7-Gipfel stand, den sie im Jahr 2015 ausrichtete. Deutschland machte sich darüberhinaus während der Debatten bei der Internationalen Arbeitskonferenz 2016 für solide Schutzmechanismen für Arbeiter in den globalen Lieferketten stark.

Die Signale der G20 Arbeitsminister sind wichtig, denn sie bringen die internationale Agenda im Hinblick auf globale Lieferketten voran und holen Verbündete aus den Reihen der G20 an Bord.

Im vergangenen Monat war Deutschland Gastgeber des G20-Arbeitsministertreffens. Die Minister erkannten in ihrer Schlusserklärung an, dass Arbeitsrechtsrechtsverletzungen „nicht Teil des Wettbewerbs“ sein können. Sie verpflichteten sich „die Einhaltung fundamentaler Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz innerhalb der globalen Lieferketten“ zu stärken. Ferner sprachen sie sich für beschleunigte Maßnahmen zur Beendigung der Kinderarbeit und der modernen Sklaverei innerhalb der globalen Lieferketten aus und unterstrichen die Verantwortung von Unternehmen, Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen und zu gewährleisten, dass bei ihren Geschäftstätigkeiten die Menschenrechte geachtet werden.

Zu guter Letzt bekräftigten die Minister ihre Unterstützung für eine im letzten Jahr gefällte Entscheidung der Internationalen Arbeitskonferenz, des globalen Gipfeltreffens von Regierungen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese hatten beschlossen, zu untersuchen, ob ein neuer, rechtsverbindlicher Standard für angemessene Arbeit in den globalen Lieferketten notwendig ist.

Diese Signale sind wichtig, denn sie bringen die internationale Agenda im Hinblick auf globale Lieferketten voran und holen Verbündete aus den Reihen der G20 an Bord. Den G20 gehören neben westlichen Staaten auch Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea und die Türkei an. Die Regierungen der G20 sollten dafür sorgen, dass ihre Abschlusserklärung die wichtigen Zusagen der Arbeitsminister aufgreift.

Die Abschlusserklärung sollte verbindliche Regeln zum Menschenrechtsschutz für Unternehmen fordern, ausgehend von den in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden entwickelten Modellen. 

Doch damit ist die Arbeit noch lange nicht getan. Mutiges Handeln ist nötig. Die Abschlusserklärung sollte verbindliche Regeln zum Menschenrechtsschutz für Unternehmen fordern, ausgehend von den in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden entwickelten Modellen. Solche Due-Diligence-Regeln sollten Unternehmen gesetzlich verpflichten, negative Auswirkungen ihres Handelns auf die Menschenrechte zu untersuchen, zu verhindern, zu mindern und abzustellen. Jedes Unternehmen sollte zudem verpflichtet sein, seine Zulieferer öffentlich zu deklarieren und über seine Due-Diligence-Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Zusätzlich sollten alle Regierungen sich verpflichten, Freiräume für Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Whistleblower und andere Gruppen auszubauen und zu schützen, damit sie Menschenrechtsverletzungen innerhalb der globalen Lieferketten aufdecken und bekämpfen können.

Bei der Ausarbeitung einer starken Agenda zum Schutz der Menschenrechte in den globalen Lieferketten kann und sollte Deutschland eine Schlüsselrolle spielen. Die Arbeit fängt gerade erst an.